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Landkreis Karlsruhe

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Unterhaltsvorschuss

Mütter und Väter, die ihr Kind alleine erziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Anspruch nehmen. Zur finanziellen Entlastung alleinerziehender Elterteile kann daher aus öffentlichen Mitteln ein Unterhaltsvorschuss gewährt werden.

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist auf 72 Monate begrenzt und endet spätestens mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres Ihres Kindes.

Voraussetzungen:

Der andere Elternteil

  • entzieht sich den Zahlungsverpflichtungen,
  • ist zu Unterhaltsleistungen ganz ode teilweise nicht in der Lage oder
  • ist verstorben, ohne einen Anspruch auf Halbwaisenbezüge zu hinterlassen.

Das Kind

  • darf das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • muss im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
  • erhält nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von einem anderen Elternteil oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge, die unterhalb des gesetzlichen Unterhaltsvorschussleistungssatzes liegen.

Kein Anspruch besteht wenn z.B.

  • beide Elternteile zusammen in einem Haushalt leben,
  • der betreuende Elternteil wieder heiratet,
  • das Kind in einem Heim oder in Vollzeitpflege untergebracht ist.

Die Unterhaltsvorschussleistungen sind schriftlich beim Jugendamt des Landkreises Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2 in 76137 Karlsruhe zu beantragen. Das Antragsformular sowie ein ausführliches Informationblatt können Sie sich bei der Unterhaltsvorschusskasse direkt oder beim Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde persönlich abholen, von uns zusenden lassen oder aus den Vordrucken herunterladen.

Aus dem Geschäftsverteilungsplan können Sie anhand Ihres Wohnortes den für Sie zuständigen Sachbearbeiter mit Telefonnummer ermitteln. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich an Ihren Sachbearbeiter direkt wenden.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes (Kopie)
  • Aktuelle Meldebestätigung für Sie und Ihr Kind

Aktuelle Leistungssätze

Kommt es zur Leistungsbewilligung können Sie für Ihr Kind maximal folgende Leistungssätze erhalten:

  • Im Alter bis zum 6. Geburtstag monatlich 133,00 €
  • Danach bis zum 12. Geburtstag monatlich 180,00 €
  • Falls Ihr Kind Einkünfte hat, z.B. durch Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrenten, müssen diese mindernd angerechnet werden.

Infomaterial

  • Informationsblatt über die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz [PDF: 446 KB]

Formulare

  • Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen [PDF: 243 KB]
  • Angaben zur Unterhaltssache [PDF: 234 KB]