Suche

Volltextsuche

Landkreis Karlsruhe

Seiteninhalt

Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhalt

Das Sachgebiet "Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhalt" des Jugendamtes setzt sich zusammen aus Kollegen aus dem Bereich Beistandschaften, die Fragen zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsrealisierung klären, den Kollegen aus dem Bereich Vormundschaften, die die gesetzliche Vertretung für Kinder übernehmen und den Kollegen der Unterhaltsvorschusskasse, die über Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entscheiden.

Die Kollegen der Beistandschaft stehen Ihnen im Rahmen der "Beratung und Unterstützung" bei Fragen zur Vorgehensweise bei der Vaterschaftsfeststellung Ihres Kindes sowie Fragen zum Sorgerecht zur Verfügung. Des Weiteren klären Sie das Bestehen der Unterhaltsansprüche und deren Realisierbarkeit.

Als weiteren Aufgabenbereich ist die Beistandschaft zu nennen. Die Mitarbeiter werden von Ihnen beauftragt, die Ansprüche Ihres Kindes festzustellen und zu realisieren. Das Jugendamt vertritt dann Ihr Kind auch in einem eventuell notwendigen gerichtlichen Verfahren.

Wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil Ihres Kindes nicht in der Lage ist, den Unterhalt zu erbringen oder dieser nicht feststellbar ist, sollten Sie mit den Kollegen der Unterhaltsvorschusskasse Kontakt aufnehmen um einen Leistungsantrag zu stellen. Dafür darf Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Informationsmaterialien

  • Antrag auf Beistandschaft [PDF: 203 KB]
  • Antrag auf Unterhaltsvorschuss [PDF: 243 KB]
  • Informationsblatt über die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss [PDF: 446 KB]
  • Angaben zur Unterhaltssache [PDF: 234 KB]
  • Informationsblatt Vaterschaftsanerkennung [PDF: 158 KB]
  • Informationsblatt zur Sorgerechtserklärung [PDF: 240 KB]
  • Informationsblatt Unterhalt minderjähriger Kinder [PDF: 55 KB]
  • Informationsblatt zum Unterhalt Volljähriger [PDF: 86 KB]
  • Informationsblatt zur Beistandschaft [PDF: 23 KB]