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Landkreis Karlsruhe

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Jugendgerichtshilfe

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Team von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen des Kreisjugendamtes und im Rahmen der Jugendgerichtshilfe Ansprechpartner für 

  • Jugendliche ( 14 – 17 Jahre)
  • Heranwachsende (18 – 20 Jahre)
  • und deren Eltern

wenn ein Strafverfahren anhängig ist. Das Ziel der Jugendgerichtshilfe ist es, jungen Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu befähigen, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe

Informieren

  • Über den Gang des Verfahrens 
  • Über eine mögliche Verfahrenseinstellung
  • Über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung

Beraten

  • Bei Problemen und Konflikten in Familie, Schule, Ausbildung, Arbeitstelle, Freundeskreis, usw.


Begleiten

Zum Gerichtstermin und berichten dort über die Entwicklung, die Lebenssituation, das soziale Umfeld und die Zukunftsperspektiven der Betroffenen

 

Vermitteln beisielsweise

  • Leistungen der Jugendhilfe
  • Arbeitsauflagen
  • Verkehrsunterrichte
  • Soziale Trainingskurse
  • Täter Opfer Ausgleich

Bieten beispielsweise

  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit
  • Betreuungsweisungen
Vorschläge von Maßnahmen als Entscheidungshilfe für die Staatsanwaltschaft und das Gericht Bei Unsicherheiten und Ungewissheiten bezüglich des Verfahrens