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Jugendgerichtshilfe
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Team von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen des Kreisjugendamtes und im Rahmen der Jugendgerichtshilfe Ansprechpartner für
- Jugendliche ( 14 – 17 Jahre)
- Heranwachsende (18 – 20 Jahre)
- und deren Eltern
wenn ein Strafverfahren anhängig ist. Das Ziel der Jugendgerichtshilfe ist es, jungen Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu befähigen, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe
Informieren
- Über den Gang des Verfahrens
- Über eine mögliche Verfahrenseinstellung
- Über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung
Beraten
- Bei Problemen und Konflikten in Familie, Schule, Ausbildung, Arbeitstelle, Freundeskreis, usw.
Begleiten
Zum Gerichtstermin und berichten dort über die Entwicklung, die Lebenssituation, das soziale Umfeld und die Zukunftsperspektiven der Betroffenen
Vermitteln beisielsweise
- Leistungen der Jugendhilfe
- Arbeitsauflagen
- Verkehrsunterrichte
- Soziale Trainingskurse
- Täter Opfer Ausgleich
Bieten beispielsweise
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Betreuungsweisungen

