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Landkreis Karlsruhe

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AMT FÜR GRUNDSATZ UND SOZIALES

Herr Reiner Hilkert
Sozialplanung
Postanschrift:
Beiertheimer Allee 2,
76137 Karlsruhe
Hausanschrift:
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Telefon:
07 21 / 936 - 77 78

Fax:
07 21 / 936 - 51 32

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Frau Ulrike Brunner
Ansprechpartnerin für Antragstellung/Bescheidersteilung
Zuschussgewährung, Abrechnungsprüfung
Postanschrift:
Beiertheimer Allee 2,
76137 Karlsruhe
Hausanschrift:
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
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07 21 / 936 - 77 71

Fax:
07 21 / 936 - 51 32

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Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist in § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) rechtlich verankert. Danach sollen "jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern."

Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen und Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen soll die Jugendsozialarbeit zu einer wirksamen Bildungsarbeit an der Schule und einer gelingenden Sozialisation von Schülerinnen únd Schülern beitragen.

Die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit bieten am jeweiligen Schulstandort an:

  • Beratungsgespräche und individuelle Hilfen für SchülerInnen und Eltern
  • Hilfen beim Übergang von der Schule in den Beruf
  • Beratung von Lehrkräften
  • Gruppenangebote für SchülerInnen zu wichtigen Fragen ihrer Persönlichkeitsentwicklung
  • Einrichtung von Schülertreffs und offenen Freizeitangeboten
  • Mitwirkung bei der Schul- und Unterrichtsgestaltung


Der Landkreis Karlsruhe fördert die Jugendsozialarbeit an Grund-, Haupt-, Werkrealschulen und Förderschulen seit Januar 2008. Ab 2011 sind auch Realschulen und Gymnasien in die Förderung einbezogen. Sie ist ein wichtiges präventives Hilfeinstrument im Spektrum der Jugendhilfe und zur Vermeidung eskalierender Konfliktsituationen an Schulen.

Die Einrichtung und Durchführung der Jugendsozialarbeit an Schulen erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Kommune. Sie wird inzwischen an über 20 Kommunen des Kreises angeboten. Die Übertragung der Leistungserbringer auf einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe ist möglich.

Die Jugendsozialarbeit an Schulen soll sich bedarfsspezifisch an den jeweiligen Schulstandorten entwickeln. Der Landkreis Karlsruhe hat die Fördergrundsätze der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit), die Rahmenbedingungen für die Förderung des Landkreises vorgibt und ein Berichtswesen für die Schulsozialarbeit entwickelt, um für die erforderliche Einheitlichkeit und Verbindlichkeit des Handelns im Landkreis sicherzustellen.

Anträge zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen werden durch die jeweilige Kommune beim Amt für Grundsatz und Sozialplanung gestellt. Ein Antragsformular und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen befinden sich hier.  (s. Seite 1 u. 4)

Bereits seit 1992 ist der Landkreis Karlsruhe Träger der Jugendsozialarbeit an den beruflichen Schulen des Landkreises. Die Leistungserbringung wurde dem Internationalen Bund übertragen. Die fünf Fachkräfte (4,5 Stellen) geben vor allem Hilfestellungen für die förderbedürftigen jungen Menschen im Berufsvorbereitungsjahr, deren Zugang zum Arbeitsmarkt besonders schwierig ist.