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Landkreis Karlsruhe

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Amt für Straßenverkehr, Ordung und Recht

Begleitetes Fahren ab 17

Seit dem 01.01.2008 ist auch in Baden-Württemberg das Begleitende Fahren ab 17 möglich.

Näheres zu diesem Thema erfahren sie auf der Internetseite www.fahrlehrerverband-bw.de

Das Antragsformular sowie Beiblatt für eine (jede einzelne) Begleitperson finden Sie hier.