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Amt für Umwelt und Arbsitsschutz
Sachgebiet Abfallrecht
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz
Sachgebietsleiterin Abfallrecht
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Die Untere Abfallrechtsbehörde überwacht die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Zu folgenden Themen erhalten Sie weiterführende Informationen:
- Altfahrzeuge
- Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
- Anzeige der Tätigkeit für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
- Asbest
- Bioabfall
- Elektroaltgeräte
- Entsorgungsfachbetriebe
- Erlaubnis für Händler- und Maklergeschäfte
- Gewerbeabfallverordnung
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Illegale Abfallbeseitigung (“Wilder Müll“)
- Klärschlamm
- Nachweisverfahren
- Beförderungserlaubnis
- Verbrennen pflanzlicher Abfälle
- Verpackungsverordnung (`Dosenpfand`)
- Verwertung von mineralischen Abfällen (Auffüllungen)
Bei Fragen zur Entsorgung einzelner Abfallarten, Müllabfuhr oder Gewerbemüll, liegt die Zuständigkeit beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe.

