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Landkreis Karlsruhe

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EU-Förderverfahren

Herr Günter Bartschat
Dezernat V - Landwirtschaftsamt
Abteilungsleiter
Am Viehmarkt 1
76646 Bruchsal
Telefon:
07251/74-1760

Fax:
07251/74-1705

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Die Agrarförderung der EU und des Landes Baden-Württemberg ist darauf ausgerichtet, die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen unserer Landwirtschaft zu unterstützen.

Für ihre gesellschaftspolitischen Leistungen erhalten die Betriebe einen Ausgleich durch Direktzahlungen.

Ein Großteil dieser Zahlungen ist über Cross-Compliance an die Einhaltung verpflichtender Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit sowie Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze gebunden.

Es werden folgende Verfahren bearbeitet:

  • Einheitliche Betriebsprämie (EBP)
  • Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (AZL)
  • Ausgleichsleistungen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  • Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten (SchALVO)
  • Marktentlastungs- Kulturlandschaftsausgleich (MEKA)
  • Umstellungshilfen Reben (UuM)
  • Umweltzulage Wald (UZW)
  • Grünland- und Kuhprämie gemäß Milch- Sonderprogrammgesetz (MilchSoPrG)
  • Einkommensverlustprämie (EVP)

Die Verfahren werden in einem Gemeinsamen Antrag zusammengefasst und müssen bis spätestens jeweils 15. Mai eines Jahres beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.