Seiteninhalt
EU-Förderverfahren
Dezernat V - Landwirtschaftsamt
Abteilungsleiter
Am Viehmarkt 1
76646 Bruchsal
Die Agrarförderung der EU und des Landes Baden-Württemberg ist darauf ausgerichtet, die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen unserer Landwirtschaft zu unterstützen.
Für ihre gesellschaftspolitischen Leistungen erhalten die Betriebe einen Ausgleich durch Direktzahlungen.
Ein Großteil dieser Zahlungen ist über Cross-Compliance an die Einhaltung verpflichtender Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit sowie Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze gebunden.
Es werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Einheitliche Betriebsprämie (EBP)
- Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (AZL)
- Ausgleichsleistungen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten (SchALVO)
- Marktentlastungs- Kulturlandschaftsausgleich (MEKA)
- Umstellungshilfen Reben (UuM)
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Grünland- und Kuhprämie gemäß Milch- Sonderprogrammgesetz (MilchSoPrG)
- Einkommensverlustprämie (EVP)
Die Verfahren werden in einem Gemeinsamen Antrag zusammengefasst und müssen bis spätestens jeweils 15. Mai eines Jahres beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

