Suche

Volltextsuche

Landkreis Karlsruhe

Seiteninhalt

Bewirtschaftung des Kommunalwaldes

Kommunale Waldbesitzer können den Betriebsvollzug und auch die Wirtschaftsverwaltung (Holzverkauf, Beschaffungen und ähnliches) oder Teile davon an Bedienstete der Forstbehörde übertragen. Derzeit nutzen 22 der 30 Wald besitzenden Städte und Gemeinden des Landkreises den forstlichen Revierdienst durch das Forstamt.

Die Gemeindewälder werden im Rahmen der Gesetzesvorgaben, der Erkenntnisse über eine naturverträgliche Waldwirtschaft und der PEFC-Leitlinien – alle kommunalen Waldbesitzer im Kreis haben sich diesem Forstzertifizierungssystem angeschlossen – bewirtschaftet. Zusätzlich berücksichtigt man beim Betriebsvollzug Eigentümerzielsetzungen, die im Dialog zwischen Kommune und Forstamt vereinbart werden.

Der Vielfalt der im Landkreis vorkommenden Baumarten und Waldtypen entsprechend wird in den verschiedenen Kommunalwäldern eine sehr breite Palette von Holzarten und Verwendungssorten produziert. Für die meisten Kundenwünsche kann ein Angebot gemacht werden. Kommen Sie mit Ihren Vorstellungen gerne auf die Holzverkäufer der Forstbezirke Süd, West oder Ost des Forstamtes oder auf die örtlich zuständigen Revierleiter zu!

Brennholzwünsche richten Sie bitte ausschließlich an den zuständigen Forstrevierleiter oder Ihre Wohngemeinde.