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Erster Landesbeamter
Knut Bühler
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Der Erste Landesbeamte (ELB) ist der ständige und allgemeine Vertreter des Landrats in der Leitung des Landratsamtes. Er ist Beamter des Landes Baden-Württemberg. Da das Landratsamt als Teil der Verwaltung des Landes in erheblichen Umfang auch staatliche Aufgaben erfüllt, sind im Landratsamt neben den Kreisbeamten auch Landesbeamte des höheren Dienstes beschäftigt.
Der ELB wird deshalb vom Land im Benehmen mit dem Landrat bestellt. Im Landratsamt ist er zugleich auch Leiter des Dezernates IV „Recht und Ordnung“. Dieses Dezernat ist zuständig für das Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht, das Gesundheitsamt, das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.

