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Landkreis Karlsruhe

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Feinstaubplakette online bestellen

Zum 01.03.2007 trat die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge in Kraft. Diese sogenannte „Plakettenverordnung“ dient vorrangig der Verbesserung der Luftqualität insbesondere in Ballungszentren, aber auch auf den Bundesautobahnen und Verkehrsknotenpunkten.

In Baden-Württemberg sind seit 01.03.2008 in den Städten Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Tübingen, Leonberg, Ilsfeld, Reutlingen und Schwäbisch Gmünd aufgrund der bisherigen hohen Staubbelastung Umweltzonen ausgewiesen, die ein Fahrverbot bestimmen.
Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind unter anderem Fahrzeuge die eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe haben.

Von 2009 an sollen dann noch Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mühlacker/Enzkreis, Pforzheim, Heilbronn, Herrenberg, Pfinztal/Lkr. Karlsruhe und Ulm hinzukommen. Die Regelung bezweckt eine Verminderung der zu hohen Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung der Luft und wird bundesweit in so genannten Umweltzonen umgesetzt. Die Verkehrsbeschränkungen der Umweltzonen gelten durchgehend ohne zeitliche Begrenzung, das heißt unabhängig davon, ob die aktuelle Luftbelastung hoch oder niedrig ist.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema insbesondere ob und welche Plakette Sie für Ihr Fahrzeug erhalten können, auch unter: www.feinstaubplakette.de, www.stadt stuttgart.de, www.tuev-sued.de, www.dekra.de, www.gtue.de . Eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug können Sie bei uns, in einer unserer vier Zulassungsstellen in Bretten, Bruchsal, Ettlingen und Karlsruhe erhalten oder hier online beantragen.

 

Die anfallenden Kosten werden per Bankeinzug erhoben und setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5,00 € Gebühr für die Plakette
  • 1,00 € Versandkosten und Bearbeitung

 

Online-Antrag

Antrag Erteilung Feinstaubplakette Ausfüllassistent