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Beflaggung
An folgenden regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen werden die Dienstgebäude des Landkreises Karlsruhe beflaggt:
- 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung halbmast)
- 01. Mai - Tag der Arbeit
- 09. Mai - Europatag
- 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949
- 17. Juni - Jahrestag des 17. Juni 1953: Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes
- 20. Juli - Jahrestag des 20. Juli 1944: Gedenken an die Opfer des Widerstandes
- 03. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
- 2. Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (Trauerbeflaggung halbmast)
- an Tagen, an denen Parlamentswahlen stattfinden
Darüber hinaus wird an anderen als den regelmäßigen Beflaggungstagen aus besonderen Anlässen beflaggt: Besondere Anlässe können beispielsweise Staatsbesuche, Trauerbeflaggung zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten oder aufgrund von Unglücksfällen (politische motivierte Anschläge, Naturkatastrophen usw.) sein.

