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Der Europäische Sozialfonds - Investition in Menschen - Jetzt Förderanträge für Projekte 2013 stellen 31.07.2012
Um Menschen bei ihrem Einstieg oder ihrer Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, können Kommunen, Organisationen und Vereine auch für das Jahr 2013 wieder Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Mit dem ESF werden nachhaltige Projekte gefördert, die den Menschen den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beschäftigung erschließen.
In seiner Arbeitsmarktstrategie 2013 hat der Regionale ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Karlsruhe folgende Förderschwerpunkte festgelegt: „Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren SchülerInnen“, „Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt“ sowie „Stabilisierung von Lebensverhältnissen und die Verbesserung der Teilhabe am Ar-beitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen“ Förderfähig sind ausschließlich Projekte, welche die Chancengleichheit von Frauen und Männern unterstützen.
Interessierte Projektträger werden aufgerufen, die Förderanträge für das Jahr 2013 bis zum 30. September 2012 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76133 Karlsruhe einzureichen.
Weitere Informationen können unter www.landkreis-karlsruhe.de unter Bürgerservice/Ämter und Ansprechpartner/Dezernat III Amt für Grundsatz und Soziales/ Europäischer Sozialfonds sowie unter www.esf-bw.de mit Anmeldevordrucken abgerufen werden. Auskünfte an Projektträger im Landkreis Karlsruhe erteilt Ulrike Brunner, Landratsamt Karlsruhe, Dezernat III, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Tel. 07 21/9 36-77 71.
In seiner Arbeitsmarktstrategie 2013 hat der Regionale ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Karlsruhe folgende Förderschwerpunkte festgelegt: „Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren SchülerInnen“, „Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt“ sowie „Stabilisierung von Lebensverhältnissen und die Verbesserung der Teilhabe am Ar-beitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen“ Förderfähig sind ausschließlich Projekte, welche die Chancengleichheit von Frauen und Männern unterstützen.
Interessierte Projektträger werden aufgerufen, die Förderanträge für das Jahr 2013 bis zum 30. September 2012 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76133 Karlsruhe einzureichen.
Weitere Informationen können unter www.landkreis-karlsruhe.de unter Bürgerservice/Ämter und Ansprechpartner/Dezernat III Amt für Grundsatz und Soziales/ Europäischer Sozialfonds sowie unter www.esf-bw.de mit Anmeldevordrucken abgerufen werden. Auskünfte an Projektträger im Landkreis Karlsruhe erteilt Ulrike Brunner, Landratsamt Karlsruhe, Dezernat III, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Tel. 07 21/9 36-77 71.
Herausgeber: Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, * Postfach 31 47, 76126 Karlsruhe
Ansprechpartner: Martin Zawichowski, Landratsamt Karlsruhe, Pressestelle, (0721) 936-6026, Fax (0721) 936-5102
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