1923 Pensionierung Förster
Seit jeher war die Wald- und Forstarbeit mit extremen körperlichen Anstrengungen verbunden. Eine gesetzliche Vorschrift von 1923 regelt erstmals die Pensionierung von Förstern ab dem 65. Lebensjahr.
Seit jeher war die Wald- und Forstarbeit mit extremen körperlichen Anstrengungen verbunden. Eine gesetzliche Vorschrift von 1923 regelt erstmals die Pensionierung von Förstern ab dem 65. Lebensjahr.