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02.07.2021

ÖPNV-Report bescheinigt für Landkreis Karlsruhe guten Ausbaustand

Verdoppelung des Angebots bis 2030 ist möglich, erfordert aber Anstrengungen und eine ausreichende Finanzierung

Das Land Baden-Württemberg hat sich die Verdoppelung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2030 als Ziel gesetzt. Hierfür arbeitet es an der Entwicklung einer ÖPNV-Strategie. Um Grundlagen zu haben, wurde eine Agentur mit der Analyse des Status Quo beauftragt. Die Ergebnisse dieser Studie wurden dem Verwaltungsausschuss des Kreistags in seiner Sitzung vom 1. Juli vorgestellt. Fazit ist, dass das ambitionierte Ziel der Verdoppelung des ÖPNV bis 2030 erreicht werden kann, es dafür jedoch gemeinsamer Kraftanstrengung und der Zusammenarbeit aller relevanten Akteure des öffentlichen Nahverkehrs bedarf.

Der Landkreis Karlsruhe mit dem gut ausgebauten Stadtbahnsystem als Rückgrat kommt mit seinem ÖPNV-Angebot gut weg: Er weist von allen Landkreisen in Baden-Württemberg den höchsten Anteil an Schienenabfahrten pro Haltestelle auf. Die Anbindung der Einwohner an einen Schienenhaltepunkt ist gut, das Taktangebot befindet sich in einem soliden Bereich. Dem entsprechend nimmt der Busverkehr eine untergeordnete Rolle ein, der laut Report noch ausbaufähig ist. Weiteres Optimierungspotenzial besteht bei den Reduzierungen des Fahrplanangebotes am Wochenende; Vergleichsregionen aus der Schweiz und Österreich fahren ihren ÖPNV am Wochenende deutlich weniger zurück als die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel kündigte an, dass die Landkreisverwaltung die Ergebnisse gemeinsam mit dem Karlsruher Verkehrsverbund aufarbeiten und sich zu möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des ÖPNVs im Landkreisgebiet abstimmen werde. Dies werde auf Grundlage von zehn Handlungsfeldern geschehen, die als Ziel- und Maßnahmenkatalog den angestrebten Zielzustand des ÖPNV im Jahr 2030 abbilden. Einige Handlungsempfehlungen wurden bereits umgesetzt, weitere sind im Aufbau bzw. stehen kurz vor der Einführung.

Ein zentrales Thema ist zum Beispiel der Infrastrukturausbau: Mit dem zweigleisigen Ausbau der Kraichgaubahn, der Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken der Albtal- sowie der Hardtbahn und Überlegungen für den Neubau von Strecken z.B. in Form der Verlängerung der Zabergäubahn ist der Landkreis hier bereits auf dem Weg. Das gleiche gilt für Lücken im Angebot in Schwachlastzeiten: Hier hat der Kreistag bereits beschlossen, diese durch On Demand-Verkehre zu schließen, die schrittweise mit jeder neuen Linienbündelausschreibung mit aufgenommen werden.

Um das Klimaschutzziel zu erreichen soll aber nicht nur der Anteil des ÖPNV am gesamten Verkehrsgeschehen wachsen, sondern der ÖPNV durch die Umstellung auf alternative Antriebsformen selbst einen zusätzlichen Klimaschutzbeitrag leisten. Auch hieran wird bereits gearbeitet: So hat der Kreistag bereits 2019 beschlossen, bei den Busverkehren sukzessive auf Elektroantrieb umzusteigen. In den letzten beiden Ausschreibungen von Buslinienbündeln im Bereich von Ettlingen wurden bereits entsprechende Vorgaben gemacht, die notwendige Infrastruktur wird derzeit errichtet. In einem weiteren Tagesordnungspunkt vergab der Verwaltungsausschuss Bauleistungen für die Ladeinfrastruktur, damit voraussichtlich im November dort die ersten fünf Elektrobusse fahren können. Auch im On Demand-Verkehr kommen vorwiegend elektrische Fahrzeuge zum Einsatz. Daneben stimmt sich die Landkreisverwaltung mit dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. über ein Pilotprojekt für den Einsatz von synthetischem Kraftstoff als Alternative zum Diesel ab. Die so genannten „E-Fuels“ werden nicht aus Erdöl, sondern von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom gewonnen. Sie verbrennen nahezu rußfrei und emittieren sehr viel weniger bzw. gar kein CO², Feinstaub oder Stickstoffoxid.

Zu einem nachhaltigen ÖPNV gehört auch eine angemessene Finanzierung. Ohne ausreichende Landesmittel werden die neuen Landesziele im ÖPNV bis 2030 nicht erreichbar sein. Die in der Diskussion stehende Nahverkehrsabgabe, die für zusätzliche Angebote eingeführt werden könnte, kann bei der Finanzierung der anstehenden Aufgaben allenfalls eine ergänzende Funktion haben. „Wenn es konkrete Vorgaben und Wünsche seitens des Landes gibt, dann sind dies auch mit Landesmittel zu finanzieren“ so Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.