Sprungziele
Seiteninhalt
22.01.2021

Architektenwettbewerb soll architektonisch anspruchsvollen und zukunftsweisenden Entwurf für Neugestaltung des Landratsamtsareals in der Beiertheimer Allee in Karlsruhe bringen

Kreistag stimmt Eckpunkten für Auslobungstext zu

Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung vom 21. Januar einstimmig die Eckpunkte des Auslobungstextes für den Architektenwettbewerb beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den endgültigen Auslobungstext zu erstellen. Damit geht das Vorhaben, die nicht sanierungsfähigen Bestandsgebäude durch zeitgemäße Bauten zu ersetzen, in die nächste Runde.

Die städtebaulichen Rahmenbedingungen waren in der ersten Jahreshälfte 2020 in einem Werkstattverfahren erarbeitet worden. Dieses bildete die Grundlage für das laufende Bebauungsplanverfahren der Stadt Karlsruhe. Der Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg hatte in seiner Sitzung am 5. November 2020 gegen eine Petition des Karlsruhe Stadtbild e.V. votiert, die sich gegen den Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudeensembles ausgesprochen hatte. Die Kreisverwaltung hatte parallel ein Bürokonzept entworfen, das nun als Raumprogramm dient.

Erste Inhalte des Architektenwettbewerbs wurden In der Kreistagssitzung vom 12. November 2020 fixiert: Er soll in Form eines einstufigen, nicht offenen Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren mit 35 Teilnehmern und anschließendem VgV-Verfahren ausgelobt werden. Das Verfahren ist anonym. Zehn Teilnehmer sind gesetzt, die weiteren 25 Teilnehmer werden im Auswahlverfahren festgelegt und durch Los bestimmt.

Planungsgrundlage des Auslobungstextes mit dazugehörendem Raumprogramm ist das Areal an der Beiertheimer Allee 2, das eine Gesamtfläche von 12.710 m² umfasst und auf dem eine zukunftsweisende Neubebauung für den Landkreis Karlsruhe in einem ersten Bauabschnitt für ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt werden. Die Bruttogeschossfläche des 1. Bauabschnittes beträgt ca. 25.000 m2. Das Nutzungskonzept sieht auch Seminar- und Konferenzflächen für die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW-Akademie), die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Karlsruhe (VWA), Flächen für eine betriebsärztliche Praxis und eine Kindertagesstätte vor.

In einem zusätzlichen Ideenteil, der ein zusätzliches Bauvolumen von 15.000 bis 20.000 m2 Bruttogeschossfläche umfassen darf, sollen auf Grundlage einer angemessenen Ausnutzung des Wettbewerbsgrundstückes darüber hinaus in einem zweiten oder gegebenenfalls dritten Bauabschnitt weitere Verwaltungs- und Wohnbauflächen in Mischnutzung vorgeschlagen werden. Die bestehenden Gebäudeteile sollen - beginnend vor dem ersten Bauabschnitt - im Bezug zur Neubebauung schrittweise zurückgebaut werden.

Im Hinblick auf die städtebaulich herausragende Lage am zentralen südlichen Eingang zur Karlsruher Innenstadt soll ein Beitrag zur Baukultur der Stadt Karlsruhe geschaffen werden und die Neubebauung als modernes und zukunftweisendes Gebäudeensemble entwickelt werden. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen sind mit der Stadt Karlsruhe inzwischen abgestimmt. So soll auf Wunsch der Stadt, der Sichtschatten des Rathausturmes vom Schlossturm aus gesehen  mit gebührendem Abstand von Hochbauten freigehalten werden, ebenso soll  das  Hochhaus, das als Landmarke mit 70 Metern mindestens genauso hoch wie jetzt sein soll  nicht  direkt an einer Straßenflucht stehen, sondern muss zurückgesetzt sein. Das Hochhaus kann abhängig von den Entwürfen bis zu 90 Meter anwachsen. Wunsch des Landkreises ist es zudem, zukünftig die Adressbildung des Landratsamtes zur Kriegsstraße/Ettlinger Tor auszurichten .

Das Landratsamt legt Wert auf moderne und kommunikationsfördernde Arbeitswelten mit einer hohen Flexibilität für unterschiedliche Anforderungen und Arbeitsweisen. Bis zu 75 Prozent der Büroflächen für die 600 Beschäftigten müssen flexibel gestaltbar sein. Moderne Arbeitsformen müssen ebenso Berücksichtigung finden, wie eine Aufteilung in sogenannte Front- und Backofficebereiche. Auch werden Vorschläge zur Verkehrserschließung sowohl für die Anbindung an den ÖPNV wie auch für den Individualverkehr erwartet, ebenso Abstellmöglichkeiten auch Ladestationen für E-Bikes und Carsharingplätze. Ein besonderes Augenmerk wird auf „Nachhaltigkeit“ gelegt, also auf Themen wie maximale Funktionalität für den Arbeitsbereich und den Kundenverkehr, ökologische Aspekte aber auch ökonomische Betrachtungen wie die Lebenszykluskosten.

Anfang Februar sollen die Wettbewerbsunterlagen an die 35 Teilnehmer versendet werden. Den Kreistagsausschüssen soll im Juni ein Sachstandsbericht über den Wettbewerb gegeben werden, der am 28. und 29. Juni 2021 bei der zweitägigen Preisgerichtssitzung in seine entscheidende Phase geht.

Die Kostenberechnung für den ersten Bauabschnitt mit 25.000 m² Bruttogeschossfläche GF inklusive der Abbruchkosten für den Langbau beläuft sich auf 144,7 Mio. EUR. Die Annuität für die Bausumme - gerechnet auf 50 Jahre und der Annahme von einem Fremdkapitalzinssatz von 1 % sowie die zu erwartenden Mieteinnahmen beläuft sich auf eine gleichbleibende jährliche Belastung von 3,062 Mio. EUR.