Sprungziele
Seiteninhalt
07.05.2021

Barrierefreier Ausbau von Bus- und Schienenhaltestellen

Bushaltestellen bleiben in Verantwortung der Straßenbaulastträger - Für Schienenhaltepunkte übernimmt der Kreis die Finanzierungsverantwortung

Nach den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes und der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung soll der öffentliche Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei sein. Im Landkreis Karlsruhe betrifft das rund 100 Schienen- und über 1.000 Bushaltepunkte.

Die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs sind verpflichtet, in ihren Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Um einen Überblick zu erhalten, wie viele Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden müssen, hatte der Landkreis den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) mit einer Bestandsaufnahme beauftragt.  Diese wurden den Städten und Gemeinden im März 2020 vorgestellt, mit dem Ergebnis, dass im Landkreis 97 % der Haltepunkte ertüchtigt werden müssen. Um planmäßig vorzugehen wurde eine Priorisierung vorgenommen, die von Priorität 0 und 1 „Barrierefreiheit erfüllt“ über Priorität 2 „ Ausbau bis 2022“  bis Priorität 3 und 4 „gestaffelter Ausbau ab 2022“ reicht. Bei einigen Haltepunkten ist überhaupt kein Ausbau notwendig. Für diese, sowie die Haltepunkte die ab 2022 zum Ausbau anstehen müssen in einer Ergänzung zum Nahverkehrsplan begründete Ausnahmen festgelegt werden. Hierüber wird der Kreistag im Sommer beschließen.

Die Zuständigkeiten für den Ausbau der Bushaltestellen liegen außerhalb der Ortsdurchfahrten beim jeweiligen Straßenbaulastträger, also bei Bundesstraßen beim Bund, bei Landesstraßen beim Land, bei Kreisstraßen beim Landkreis und bei Gemeindestraßen bei den Gemeinden. Innerorts liegt die Baulastträgerschaft im Zuge von Landes- und Kreisstraßen bei Städten über 30.000 Einwohner bei der jeweiligen Gemeinde, darunter beim Land oder dem Kreis. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen liegt die Baulastträgerschaft bei einer Einwohnerzahl von weniger als 80.000 Einwohner beim Bund. Gehwege, dem die Wartefläche der Bushaltestelle zugeordnet werden, fallen immer in die Straßenbaulast der Gemeinden. Eine zentrale Übernahme dieser Aufgabe durch den Kreis erachtete das Gremium im Hinblick auf den unterschiedlichen Ausbaustand der einzelnen Kommunen und der Vorteile, die eine Kombination von örtlichen Straßenbaumaßnahmen und dem Ausbau der Bushaltestellen bietet, als nicht sinnvoll.

Anders bei den Schienenhaltepunkten: Hier hatte der Landkreis mit der AVG einen kreisweiten Ausbauvertrag über alle AVG-Haltepunkte geschlossen. Für die an der S4-Strecke liegenden Haltepunkte Bretten Schulzentrum, Zaisenhausen und Bauerbach erfolgt der barrierefreie Ausbau bereits in diesem Jahr im Rahmen einer geplanten Streckensperrung. Der Landkreises beteiligt sich an den zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 50 %. Die verbleibenden Kosten, wozu auch die Planungskosten gehören, sind von den Kommunen zu tragen.

Im Hinblick auf die künftig vorgesehenen Maßnahmen bei der Nahverkehrsinfrastruktur wie Streckenreaktivierungen, dem zweigleisigen Ausbau der Strecke S4  zwischen Karlsruhe und Bretten sowie diversen Neubaustrecken sowie neuerdings auch Elektroladeinfrastrukturen für Busverkehre und den damit verbundenen komplexen Finanzierungs- und Zuschussfragen beschloss der Kreistag in Fortführung der Vereinbarung zum barrierefreien Ausbau der Schienenhaltepunkte zukünftig alle Investitionsmaßnahmen im Schienenverkehr mit den Städten und Gemeinden abzustimmen und grundsätzlich in die Finanzverantwortung des Landkreises zu übernehmen. Ausgenommen hiervon sind zusätzliche Maßnahmen oder Ausgestaltungen, die über den Bedarf hinaus auf Wunsch der Städte und Gemeinden ausgeführt werden sollen.