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10.12.2021

Der Landkreis Karlsruhe prüft seine Maßnahmen zum Katastrophenschutz und will diesen weiter ausbauen

Großbrände, Flugzeugabstürze oder Naturkatastrophen bringen Kommunen an ihre Grenzen. Damit der Landkreis Karlsruhe bei solchen Szenarien handlungsfähig bleibt, überprüft er seine Maßnahmen zum  Katastrophenschutz. Mit Lagerflächen, Standorten für Einsatzkräfte und Investitionen soll dieser künftig gestärkt werden.

Die wichtige Funktion von Katastrophenschutz wurde erst im Juli 2021 wieder deutlich, als Hochwasserfluten im benachbarten Rheinland-Pfalz Kommunen in ein Chaos stürzten. Aus dem Landkreis Karlsruhe waren rund 100 Helferinnen und Helfer im Einsatz, um bei den Bergungs- und Rettungsarbeiten zu unterstützen. Das Ereignis nimmt der Landkreis Karlsruhe zum Anlass, zu prüfen, wie gut er selbst auf Szenarien wie dieses vorbereitet ist. Darüber berichtete die Verwaltung im Ausschuss für Umwelt und Technik, der am Donnerstag, 9. Dezember, im Kurhaus Waldbronn tagte.

Alle zur Gefahrenabwehr geeigneten Ressourcen von Behörden, Organisationen und Dritte sind auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes im Bevölkerungsschutz zusammengefasst. Der Katastrophenschutz ist davon ein elementarer Bestandteil. Er ist die Gesamtheit der zur Katastrophenbekämpfung notwendigen Kräfte und Mittel. Als Untere Katastrophenschutzbehörde übernimmt das Landratsamt Karlsruhe im Ereignisfall die technische und organisatorische Leitung, um das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Umwelt, erhebliche Sachwerte sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung zu schützen. Das Landeskatastrophenschutzgesetz überträgt dem Landkreis auch die Pflicht, sich durch vorbereitende Maßnahmen auf diese Ereignisse vorzubereiten. Dies schließt ein, mögliche Katastrophengefahren zu erkennen und zu untersuchen, Einsatzkräfte zusammenzustellen, Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten und das Zusammenwirken mit den Trägern der Katastrophenhilfe sicherzustellen. Hierzu werden die Erkenntnisse aus vergangenen Einsätzen und Katastrophen herangezogen – so derzeit beispielsweise das Hochwasser-Szenario aus dem Ahrtal in Rheinland-Pfalz.

Das Landratsamt Karlsruhe verfügt nicht nur über eigene Krisen-, Einsatz- und Notfallpläne, sondern zentralisiert, sammelt und unterstützt auch die von Kommunen. Ein allgemeiner Katastropheneinsatzplan soll in Zukunft die schnelle und ordnungsgemäße Alarmierung aller Akteure sicherstellen. Unter anderem will das Amt für Bevölkerungsschutz dazu eine Katastrophenschutz-Software implementieren. Weiter werden in Kürze die Stabsräume fertiggestellt, die der Redundanzleitstelle in Bruchsal angegliedert sind. Sie stehen dem Führungsstab künftig für den Einsatz und für Ausbildungszwecke zur Verfügung. Auch Einheiten und Hilfskräfte müssen im Katastrophenfall zentral untergebracht, versorgt und verpflegt werden. Die Kapazitäten der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal sind dem Land vorbehalten.

Zudem gibt es einen Bedarf an Einsatzmitteln und Sondergerätschaften, der durch die reguläre Ausstattung der Feuerwehren sowie der im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden und Organisationen nicht erfüllt werden kann. Der Landkreis stellt dazu das „Katastrophenschutz- und Einsatzmittellager (KEL)“ auf dem Gelände der BEQUA gGmbH zur Verfügung. Auf die eingelagerte Ausstattung können Kommunen, Gemeindefeuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis nicht nur im Katastrophenfall, sondern auch bei der Bewältigung von außergewöhnlichen Einsatzlagen zugreifen. Künftig sollen die Ressourcen hier aufgestockt und die Vorhaltungen anderer Ämter für Notfälle und Krisen zusammengeführt werden. In Folge plant die Verwaltung, die Lagerflächen auf bis zu 800 Quadratmeter zu vergrößern.

Bis die Bevölkerung im Ernstfall über die Sirenenanlagen alarmiert ist, vergeht wertvolle Zeit. Beim bundesweiten Warntag 2020 wurden Verzögerungen von teilweise bis zu 30 Minuten in den kreisangehörigen Kommunen verzeichnet. Mitte 2021 wurden daher fünf ergänzende Warn-Sammelrufe etabliert, mit denen innerhalb von Sekunden alle der rund 250 Einzelsirenen gleichzeitig oder bedarfsgerecht ausgelöst werden können. 24 der 32 Städte und Gemeinden verfügen derzeit bereits über Sirenenanlagen. Mehr als die Hälfte der Gemeinden hat diese bereits an die Sammelalarme angebunden. Drei weitere Kommunen haben Fördergelder für Sirenenanlagen beim Bund beantragt.