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01.07.2022

Der Landkreis Karlsruhe verstärkt besonders geforderte Bereiche personell

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sowie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erhöhen die Arbeitsbelastung

Die globalen Entwicklungen sowie Gesetzesänderungen und daraus entstehende neue Aufgaben führen auch im Landratsamt Karlsruhe zu Herausforderungen. Um diese weiterhin zu bewältigen, braucht es neben finanziellen insbesondere personelle Ressourcen. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung, die am Donnerstag, 30. Juni, im Lichthof der Badischen Versicherungen in Karlsruhe stattfand, beschlossen, den Landkreis dahingehend zu stärken.

Unter anderem sind die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs im Landratsamt zu spüren. Die große Anzahl an Geflüchteten und die damit verbundenen Aufgaben führen zu einer hohen Arbeitsbelastung. Das Gremium nahm den Lagebericht hierzu zur Kenntnis und entschied, für den Stellenplan 2023 18 Stellen zu schaffen und diese zudem noch in diesem Jahr zu besetzen. Der höhere Personalbedarf, zum Beispiel im Bereich der Grundsicherung, Bildung und Teilhabe, im Jugendamt, im Amt für Integration sowie in der Ausländerbehörde soll so gedeckt werden. Ab 2023 fallen dafür jährliche Kosten von rund 1,1 Millionen Euro an.

In Baden-Württemberg sind seit Beginn des Krieges in der Ukraine bereits mehr als 100.000 Geflüchtete registriert worden. Im Landkreis Karlsruhe sind derzeit über 4.100 Kriegsvertriebene aus der Ukraine gemeldet. Ende März und Anfang April gab es bis zu 950 Neuanmeldungen pro Woche, inzwischen steigen die Zahlen deutlich langsamer mit Zuwächsen von rund 70 Personen je Woche.

Gemäß der EU-Massenzustrom-Richtlinie haben Vertriebene aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), unabhängig davon, ob sie privat oder in kommunalen Einrichtungen untergebracht sind. Bis zum 1. Juni wurden im Landratsamt über 2.000 Leistungsanträge gestellt und bewilligt. Geflüchtete aus der Ukraine können seit dem 1. Juni zudem Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) erhalten. Voraussetzungen hierfür sind eine vollständige Registrierung im Ausländerzentralregister und das Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels. Das hat auch Folgen für die Arbeitsbelastung im Landratsamt: Die hohe Zahl an Geflüchteten muss nun kurzfristig in die Leistungssysteme aufgenommen werden.

Daneben führt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Landratsamt zu einem Mehrbedarf an Personal. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2023 hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, sieben neue Stellen zu schaffen. Das Gremium nahm die aktuellen Entwicklungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, diese noch 2022 zu besetzen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe verbessert werden. Das Gesetz wirkt sich insbesondere auf Bewohner von stationären Einrichtungen aus, die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung künftig persönlich erhalten und die anfallenden Kosten an den Träger der Wohneinrichtung selbst bezahlen. Die Voraussetzungen bedingen einen erheblichen zusätzlichen personellen, organisatorischen und finanziellen Aufwand.

Der Landkreis hatte bisher auf einen Personalaufbau verzichtet. Grundlage sollte zunächst eine klare Arbeitsgrundlage sein. Da diese nun vorliegen, ist ein aktueller Bedarf von mindestens sieben Stellen gegeben. Die neuen und sich ständig ändernden Rahmenbedingungen haben den Landkreis dazu veranlasst, für das Jahr 2022 zunächst drei Stellen für das zuständige Fallmanagement einzuplanen. Insgesamt stehen derzeit noch 16,35 Stellen zur Verfügung bei 3.350 leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat für den Landkreis eine Personalgrenze zwischen 23,6 und 36,4 Stellen festgelegt. Mit der Erweiterung auf dann 23,35 Stellen nähert sich der Landkreis der Untergrenze.