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01.04.2022

Die Überlegungen zur K3575 ohne Ortsdurchfahrten werden wieder aufgenommen

Der Ausschuss für Umwelt und Technik beauftragt die Verwaltung zu Gesprächen mit der Gemeinde Bad Schönborn

Schon seit Jahrzehnten wird über eine Umgehungsstraße, welche die Ortsdurchfahrten der Gemeinden Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau vom Verkehr entlastet, diskutiert. Eine Variante im Zuge der K3575 in der Baulast des Landkreises Karlsruhe wurde 2015 vom Kreistag eingestellt, nachdem das Planfeststellungsverfahren in Folge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr gerichtsfest gewesen wäre. Nun rückt der Bau einer Straße zur Umfahrung von Bad Schönborn erneut in den Fokus. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat dieses Ziel in seiner jüngsten Sitzung, die am 31. März im Pfarrgemeindezentrum Don Bosco in Graben-Neudorf stattfand, bestätigt und darüber hinaus die Verwaltung beauftragt, das weitere Vorgehen mit der Gemeinde Bad Schönborn abzustimmen. Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen CDU/Junge Liste, Freie Wähler, SPD und FDP zur Wiederaufnahme der Kreisstraße 3575.

Nach dem Planungsstop im Jahr 2015 stellte die Gemeinde Bad Schönborn eigene Überlegungen für eine Lösung an. Unabhängig hiervon bestätigte eine Verkehrsprognose im Jahr 2016 erneut die entlastende Wirkung. Die Umgehung von Bad Schönborn wäre der letzte Teilabschnitt, um eine Straße ohne Ortsdurchfahrten von der B35a bei Bruchsal bis zur B3 an der Landkreisgrenze zum Rhein-Neckar-Kreis zu schaffen. Aus diesem Planungsziel lässt sich auch ableiten, dass der Landkreis die Baulast trägt. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Betroffenheiten ist das Baurecht nur durch ein Planfeststellungsverfahren zu erlangen.

Die Definition des Planungsziels und deren Rahmenbedingungen sind für den Erfolg des Vorhabens von zentraler Bedeutung. Im Planungsprozess gilt es, eine sogenannte Vorzugstrasse zu entwickeln. Eine vorweggenommene Festlegung des Trassenkorridors oder eine Linienfindung darf nicht stattfinden. So stünden zunächst grundlegende Untersuchungen und Gutachten an. Auf Basis dieser Ergebnisse hält die Landkreis Verwaltung es für vorstellbar, dass eine Trassenführung bis 2025 erarbeitet werden kann. Ein Planfeststellungsverfahren ist nicht vor 2028 zu erwarten. Der Baubeginn wäre aufgrund der Komplexität daher ab dem Jahr 2032 denkbar.

Die Kosten für das Vorhaben können derzeit noch nicht konkret prognostiziert werden. Erste Schätzungen ergeben einen voraussichtlichen Betrag von in Summe rund 40 Millionen Euro. Der Landkreis geht davon aus, dass die Maßnahme mit Fördermitteln des Landes rund 50 Prozent unterstützt werden könnte.

Neben der Wiederaufnahme der Planungen wäre auch eine Teillösung möglich, die die Gemeinde Bad Schönborn bereits untersucht hat und die ebenfalls zu einer Entlastung führen würde. Daher stimmt die Verwaltung zunächst mit den Gemeinden Bad Schönborn, Ubstadt-Weiher und Kronau ab, welche Lösung favorisiert wird, die auch von allen Kommunen mitgetragen wird. Anschließend wird der Kreistag die Sache beraten.