Sprungziele
Seiteninhalt
19.11.2021

Die Abfallgebühren bleiben 2022 unverändert

Neues System für Bioabfalleinsammlung gut angelaufen

Die Abfallgebühren für die Haushalte bleiben im Landkreis Karlsruhe im kommenden Jahr unverändert. Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung vom 18. November, die in der Sport- und Kulturhalle in Ubstadt-Weiher stattfand, der Abfallgebührenkalkulation für 2022 zu. Auch die bisherigen Regelungen mit jährlich zwei Vorauszahlungen und vier Pflichtleerungen für die Hausmüllbehälter bleiben unverändert. Um die steigenden Kosten zu decken, greift der Landkreis auf Überschüsse der Vorjahre in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro zurück.

„Seit Beginn des Jahres können Haushalte zusätzlich die getrennte Sammlung von Bioabfällen nutzen und das neue System ist erfolgreich angelaufen“, berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Da zu erwarten ist, dass die ökologischen Ziele erreicht werden, seien Lenkungsmaßnahmen bei den Abfallgebühren nicht erforderlich, weshalb neben der Biotonne auch die Gebühren für den Restmüll gleichbleiben können. Die Kosten für die Wertstoff-, Grünabfall-, Sperrmüll- und Bioabfallsammlung im Bringsystem sind weiterhin in den Jahresgebühren berücksichtigt. Die Gebühren für die Entsorgung von Gewerbeabfällen und Erdaushub bleiben im kommenden Jahr ebenfalls unverändert.

Bei der Mengenplanung rechnet der Landkreis damit, dass sich die Entwicklung aus dem Vorjahr fortsetzt. Die Zahl der Biotonnen und der Starter-Sets für das Bringsystem wird 2022 voraussichtlich weiter steigen. Es wird eine Steigerung der Einnahmen von rund 0,4 Millionen Euro erwartet. Auf der anderen Seite steigen jedoch die Kosten, zum Beispiel für die Verwertung von Biomüll sowie für die Tonnen und Abfallsäcke. Für die Sammlung und Verwertung von Wertstoffen und Sperrmüll ist ebenfalls mit höheren Kosten zu rechnen. Steigende Entsorgungsmengen und die Preisentwicklung summieren sich auf, so dass der Landkreis 2022 mit einem Anstieg der Kosten von rund 3,6 Millionen Euro kalkuliert. Dem gegenüber stehen weitere Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren, was voraussichtlich auch im Jahr 2023 stabile Abfallgebühren möglich macht.