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27.05.2022

FFP2-Maskenpflicht entfällt an allen Standorten

Für sämtliche Standorte des Landratsamtes Karlsruhe entfällt die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske ab dem 27. Mai. Da das aktuelle Infektionsgeschehen allerdings immer noch relativ hoch ist, wird das Tragen einer medizinischen Maske überall dort weiterhin empfohlen, wo ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.