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27.09.2022

Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung durch steigende Nachfrage

Ausfälle in der Kindertagespflege werden künftig über ein Vertretungskonzept aufgefangen

Der rechtliche Anspruch auf einen Platz zur Kindertagesbetreuung steht einer steigenden Nachfrage und zugleich begrenzten Kapazitäten, Personalengpässen und Reformen gegenüber. Um seinem rechtlichen Auftrag bestmöglich nachzukommen, führt das Jugendamt im Landratsamt Karlsruhe jährlich eine Bestandserhebung durch, die den aktuellen Stand über das vorhandene Angebot im Landkreis Karlsruhe und seinen Kommunen darlegt. Die Ergebnisse wurden am Montag, 26. September, im Jugendhilfe- und Sozialausschuss in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee, vorgestellt. Zur Herausforderung, ausreichend Plätze für die Kinder zu schaffen, die ab Vollendung ihres ersten Lebensjahres Anspruch haben, kommt hinzu, dass bestehende Konzepte auf die neuen rechtlichen Vorgaben zur Inklusion angepasst werden müssen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt zudem ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Zusätzlicher Bedarf entsteht für die geflüchteten Kinder aus der Ukraine.

„Die Bestandserhebung gibt uns einen Überblick über aktuelle Zahlen sowie Angebote im Landkreis und seinen Kommunen. Denn in der Kindertagesbetreuung stehen wir vor vielfältigen Aufgaben: Wir müssen auf die Bedürfnisse von Eltern und Kindern reagieren, die rechtlichen Vorgaben umsetzen und vorhandene Platzkapazitäten bedarfsgerecht weiter ausbauen“, sagt Dominik Weiskopf, Leiter des Jugendamts im Landratsamt Karlsruhe. Um eine langfristig angelegte Planung in den Gemeinden machen zu können, spricht sich das Jugendamt für eine digitale „zentrale Vormerkung“ in allen Städten und Gemeinden aus. „Nur durch eine gute Planung kann der Rechtsanspruch für Kinder bei weiter steigendem Bedarf gedeckt werden“, betont Dominik Weiskopf. „Die Träger müssen vorhandene Programme zur Fachkräftegewinnung nutzen und alles daran setzen, das eigene Personal zu halten und bestmöglich zu unterstützen.“

Im Landkreis Karlsruhe gibt es derzeit rund 308 Kindertageseinrichtungen. Nicht alle Kommunen können ausreichend Betreuungsplätze anbieten. Das zeigen die 83 Unterstützungsanfragen von Eltern, die bereits im vergangenen Jahr beim Jugendamt eingingen. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 können voraussichtlich 19 Städte und Gemeinden im Landkreis den Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren erfüllen. Für Kinder über drei Jahren können das voraussichtlich 21 Städte und Gemeinden. Bei der Bedarfsplanung der Kommunen müssen auch Kinder mit Behinderung berücksichtigt werden. Besteht ein Bedarf über die allgemeine Förderung in Kindertageseinrichtungen hinaus, können Eltern beim Landratsamt einen Antrag auf Integrationshilfe stellen. Zum Stichtag März 2022 hatten das 348 Kinder wahrgenommen.

Um das Angebot zur erweitern, hat das Kultusministerium Baden-Württemberg die Kita-Einstiegsgruppe auf den Weg gebracht. Probleme sollen auch durch eine Vertretungsregelung bei kurzfristigem Ausfall von Personal und durch Beschäftigung von Hauswirtschafts- und Verwaltungskräften gelöst werden. Auf Letzteres zielt das Modellvorhaben des Kommunalverbands für Jugend- und Sozialarbeit im Landkreis Karlsruhe ab, welches gemeinsam mit der Stadt Waghäusel in einem Pilotprojekt klären soll, für welche zusätzlichen Aufgaben eine pädagogische Fachkraft notwendig ist und für welche nicht.

Daneben werden im Landkreis Karlsruhe rund 1.041 Kinder in der Tagespflege betreut. Um ein verlässliches Vertretungsangebot machen zu können, stimmte der Jugendhilfe- und Sozialausschuss dem landkreisweiten Konzept zur Einführung eines entsprechenden Modells zu und beauftragte die Verwaltung, dafür ab dem Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 60.000 Euro einzuplanen. Das Konzept sieht vor, dass eine Kindertagespflegeperson für ein Einzugsgebiet einen Vertretungsplatz für bis zu fünf fest zugeordnete Tageskinder aus anderen Betreuungen vorhält. Das Vertretungsangebot soll ab Januar 2023 starten und wird zunächst mit zehn Pflegepersonen umgesetzt.