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05.05.2023

In der Tagespflege und der Schulsozialarbeit sind finanzielle Anpassungen notwendig

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 4. Mai, in der Bruhrainhalle in Philippsburg mit finanziellen Anpassungen im Sozialbereich beschäftigt. Das Gremium stimmte unter anderem zu, die Geldleistung für Tagespflegepersonen für Kinder unter drei Jahren von 6,50 Euro auf 7,50 Euro je Betreuungsstunde anzuheben. Damit folgt der Landkreis einer landesweiten Empfehlung und stellt entsprechende Mittel im Haushalt bereit. Ebenso wurden die Geldleistungen entgegen der landesweiten Empfehlung im Sinne der Gleichstellung in gleichem Maße auch für Kinder über drei Jahren erhöht. Auch die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen sowie an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen im Landkreis wird stärker gefördert.

Im Landkreis Karlsruhe werden derzeit rund 1.100 Kinder von etwa 300 Tagespflegepersonen betreut. Zwischen 80 und 90 Prozent der finanziellen Aufwendungen entfallen auf die rund 900 Kinder unter drei Jahren. Die Förderung der Kindertagespflege ist eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe, die auch eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson umfasst. Diese wurde zuletzt 2019 erhöht. In einem gemeinsamen Rundschreiben der kommunalen Landesverbände und des Landesjugendamtes wurde empfohlen, diesen Betrag anzupassen. Dem kommt der Landkreis mit dem Beschluss des Kreistags nach. Eine Erhöhung der Vergütung ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen notwendig, um die bewährten Strukturen der Kindertagespflege zu erhalten.

Für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots der Kindertagespflege erhebt das Jugendamt von den Eltern Kostenbeiträge. Diese sind in der Kostenbeitragssatzung des Land-kreises geregelt. Wesentlicher Bestandteil davon sind die einkommensabhängigen Kostenbeitragstabellen. Das Gremium beschloss, diese trotz der Erhöhung der Geldleistung an die Betreuungspersonen nicht anzuheben.

Des Weiteren stimmte der Kreistag zu, die Förderung der Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen an der Regelförderung des Landes in Höhe von derzeit 16.700 Euro je Vollzeitstelle auszurichten. Darüber hinaus werden die Förderrichtlinien angepasst, um die Anforderungen an die Schulsozialarbeit weiter zu erfüllen. Diese sind seit Jahren gestiegen. Zentrale Themen sind die hohe Anzahl von Schulabsentismus, die Zunahme von Angstzuständen und psychischen Störungen bei Schülerinnen und Schülern. Eine Vollzeitkraft der Schulsozialarbeit im Landkreis betreut im Durchschnitt pro Schuljahr circa 729 Kinder und Jugendliche. Das ist deutlich über dem landesweiten Vergleich. Derzeit sind an den weiterführenden Schulen 58 Fachkräfte tätig. An allen öffentlichen Schulen arbeiten 121 Fachkräfte. Die Landkreisverwaltung hofft durch die verbesserte Fördersumme auf einen Ausbau der Schulsozialarbeit durch die Städte und Gemeinden.