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11.05.2021

Jugendamt berichtet im Jugendhilfe- und Sozialausschuss über die Praxis im Kinderschutz

Überprüfungen von Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen fanden in Coronazeiten uneingeschränkt statt

Über die Praxis des Kinderschutzes im Jugendamt vor dem Hintergrund aktueller Anforderungen und Entwicklungen wurde dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung Bericht erstattet, die am 10. Mai coronabedingt in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee stattfand,

Dem Jugendamt obliegt der gesetzliche Schutzauftrag und es ist verantwortlich für die Angebote und Maßnahmen des präventiven Kinderschutzes. Die Anforderungen sind mit dem 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz gestiegen: Verbindliche Netzwerkstrukturen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie der Leistungserbringer der Sozial- und Gesundheitshilfe, der Schulen, Polizei und Ordnungsbehörden, der Agentur für Arbeit, der Sozialpädiatrischen Zentren und Frühförderstellen, der verschiedenen Beratungsstellen, der Familiengerichte und Angehö-rige der Heilberufe sind ebenso geregelt wie eine Informationspflicht für bestimmte Berufsgruppen beim Verdacht von  Kindeswohlgefährdungen. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben Anspruch auf Beratung durch Fachkräfte, deren Ausbildung durch das Jugendamt begleitet wird. „Dadurch wurde der Fokus auf den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gestärkt und der Ausbau der präventiven Hilfen wie Frühe Hilfen, Familienhebammen und Ausbau der Netzwerkstrukturen finanziell gefördert“, führte Jugendamtsleiter Dominik Weiskopf aus.

Deshalb hat das Jugendamt mit allen Trägern der Jugendhilfe und von Leistungen Vereinbarungen über die Pflichten und Vorgehensweisen vereinbart. Im Jugendamt selbst wurde ein ständiger Arbeitskreis Kinderschutz eingerichtet, der sich aus Vertretern der verschiedenen Fachdisziplinen zusammensetzt. Daneben führt das Jugendamt regelmäßig Fachtage und Fachveranstaltungen zum Kinderschutz durch

Die hohe Bedeutung des Themas lässt sich an der Zahl der Meldungen der Kindeswohlgefährdungen ablesen, die sich von 95 im Jahr 2014 auf 430 im Jahr 2020 mehr als vervierfacht haben. Die tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdungen verfünffachte sich im gleichen Zeitraum von 39 auf 209; nur bei 104 Meldungen war kein Hilfebedarf angezeigt. „Sowohl bei den Überprüfungen von Kindeswohlgefährdungen als auch bei den Inobhutnahmen war das Jugendamt auch in Coronazeiten uneingeschränkt präsent“, betonte der Jugendamtsleiter.

Neben psychischer und körperlicher Misshandlung sowie Vernachlässigung ist insbesondere eine Zunahme im Kontext sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen festzustellen. Während sich die Zahl zwischen 2014 und 2017 auf geringeren Niveau bewegte stieg sie danach und hat sich von 2019 auf 2020 innerhalb eines Jahres von 9 auf 19 Fälle verdoppelt. 140 Mal mussten im Jahr 2020 Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Zur Verletzungsdokumentation und Spurensicherung nach Gewalt an Kindern und Jugendlichen arbeitet das Jugendamt mit der Gewaltambulanz der Universitätsklinik Heidelberg zusammen, die rund um die Uhr zur Verfügung steht, was zwischen 15 und 20 Mal pro Jahr nötig ist. Für die Beratung sexuell missbrauchter Mädchen und junge Frauen bzw. Jungen und junge Männer arbeitet das Jugendamt mit der Fachberatungsstelle Wildwasser & FrauenNotruf e.V. zusammen. 2020 war das 19 Mal nötig.