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15.05.2020

Kreiseigene Gemeinschaftsunterkunft Am Schröcker Tor in Eggenstein-Leopoldshafen an Land verkauft

Jetzige Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge seit 5. Mai in Betrieb - Testung auf COVID-19 vor Verlegung

Um die Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, in der Asylbewerber bis zur Entscheidung über ihr Asylverfahren untergebracht sind, zum Schutz der Bewohner aufgrund der Corona-Pandemie aufzulockern, hatte das Land Baden-Württemberg neue Unterbringungskapazitäten gesucht. Nach kurzen, intensiven Verhandlungen hat der Landkreis Karlsruhe seine mobilen Wohneinheiten auf dem vom Land gepachteten Grundstück Am Schröcker Tor 2 in Eggenstein-Leopoldshafen für fünf Millionen Euro an das Land verkauft. Den Beschluss traf der Verwaltungsausschuss des Kreistags am 23. April im Rahmen einer Eilentscheidung im Hinblick darauf, dass die Liegenschaft in dem vom Kreistag beschlossenen Rückbaukonzept zur Veräußerung anstand.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete dem Kreistag in seiner Sitzung vom 14. Mai, dass die ehemals dort untergebrachten 17 Personen aus der Gemeinschaftsunterkunft sowie die 95 Personen aus der gemeindlichen Anschlussunterbringung nach sozialverträglichen Gesichtspunkten wie zum Beispiel berufliche oder schulische Gebundenheit auf andere Unterkünfte verteilt wurden. Er betonte ausdrücklich, dass zuvor alle Personen auf COVID-19 innerhalb 14 Tagen zweimal negativ getestet wurden und nutzte die Gelegenheit, den Städten und Gemeinden im Landkreis für ihre Unterstützung bei der Verlegung ausdrücklich zu danken. „Das ist ein weiteres Zeichen für das vertrauensvolle Miteinander im Kreis“, so der Landrat.

Weiter informierte der Landrat, dass für den Kreis nun - wie für andere LEA-Landkreise auch - das „LEA-Privileg“ gelte, wonach dem Kreis nur noch die Hälfte der Asylbewerber zugewiesen wird, die er nach der Quotenregelung aufzunehmen hätte. Für die Städte und Gemeinden im Kreis bedeute dies, dass sie entsprechend weniger Personen in die Anschlussunterbringung aufnehmen müssen. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen als Belegenheitsgemeinde ist gänzlich von der Aufnahmeverpflichtung in die Anschlussunterbringung befreit.

Das Regierungspräsidium versicherte, durch ein Betriebs- und Sozialkonzept einen dauerhaft störungsfreien Betrieb innerhalb der Einrichtung wie auch im Verhältnis zur Nachbarschaft sicherstellen zu wollen. Dazu gehöre unter anderem die Belegung mit zunächst maximal 200 Personen, der Einsatz eines Sicherheitsdienstes sowie das Angebot einer Kinderbetreuung. Dies sicherte Regierungspräsidentin Sylvia Felder in einem Schreiben Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und dem Bürgermeister von Eggenstein-Leopoldshafen Bernd Stober zu. Der Kreistag appellierte an das Regierungspräsidium das dargelegte Betriebs- und Sicherheitskonzept langfristig sicherzustellen.