Landratsamt hebt Allgemeinverfügung über die Aufstallung von Geflügel in Hambrücken und Forst auf
Zum Samstag, 1. März, tritt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe vom 20. Dezember 2024 zur Aufstallung von Geflügel wegen der amtlichen Feststellung von Geflügelpest wieder außer Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, Geflügel und sonstige Vögel in den Gemeinden Hambrücken und Forst ausschließlich in geschlossenen Ställen zu halten. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt wieder erlaubt.
„Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen mit ausschließlich negativen Ergebnissen kann nach Bewertung der aktuellen Seuchenlage die Verpflichtung zur Aufstallung wieder aufgehoben werden“, erklärt Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe.
Im Rahmen der Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) wurden alle gehaltenen Vögel in den Vogelparks in Forst zweimalig mit negativem Ergebnis beprobt. Der Vogelpark in Hambrücken wurde bislang einmal mit negativem Ergebnis untersucht; die noch ausstehende zweite Beprobung ist bereits terminiert. Daher bleibt der Park bis zur Vorlage dieses Ergebnisses weiterhin in Teilen gesperrt. Darüber hinaus wurden im Rahmen eines Wildvogelmonitorings 30 erlegte Stockenten und Wildgänse auf HPAI untersucht – alle Proben waren negativ. Auch bei über 20 gemeldeten Totfunden konnte das Virus nicht nachgewiesen werden.
Ende des vergangenen Jahres war zunächst im Vogelpark Hambrücken die Geflügelpest nachgewiesen worden. Wenige Tage später bestätigte sich der Verdacht auf das Virus in einem weiteren Vogelpark in Forst. Zur Eindämmung der Seuche hatte das Landratsamt weite Teile des gefiederten Tierbestandes der Parks töten müssen und darüber hinaus eine Allgemeinverfügung für beide Gemeinden erlassen, die nun aufgehoben wird.