Sprungziele
Seiteninhalt
13.11.2020

Petitionsausschuss schafft Klarheit für Neubau des Karlsruher Landratsamtsgebäudes

Kreistag beauftragt Verwaltung mit nächsten Schritten

Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung, die am 12. November im Hallensportzentrum in Bretten stattfand, begrüßt, dass der Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg eine Eingabe eines Karlsruher Vereins abgelehnt hatte, die sich für den Erhalt des denkmalgeschützten, aber stark sanierungsbedürftigen Dienstgebäudes des Landratsamtes in der Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe ausgesprochen hatte. Nachdem nachgewiesen wurde, dass bei der notwendigen Komplettsanierung die denkmalgeschützten Teile nicht erhalten werden können und nun Klarheit herrscht, dass die Bestandsgebäude abgebrochen werden dürfen hat das Gremium die Landkreisverwaltung beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung des Neubauprojektes nun umgehend vorzubereiten.

So soll möglichst bereits zur Sitzung des Kreistages am 21. Januar 2021 ein endgültig abgestimmter Auslobungstext für den anstehenden Architektenwettbewerb vorgelegt werden.       Voraussetzung hierfür ist, dass die bauplanungsrechtlichen Grundlagen von der Stadt Karlsruhe hinreichend genau festgelegt und beschlossen worden sind und die nach einstimmigem Willen des Gremiums im Hinblick auf den Architektenwettbewerb möglichst wenig einengend sein sollen. Basis sollen die Ergebnisse der Preisrichtervorbesprechung sein. Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, diese Grundlagen in einem Vertrag mit der Stadt Karlsruhe verbindlich festzuschreiben.

Der Architektenwettbewerb soll in Form eines einstufigen, nicht offenen Realisierungswettbewerbes mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren mit 35 Teilnehmern und anschließendem Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) ausgelobt werden. Als Eckpunkte des Architektenwettbewerbes gibt der Kreistag vor, dass das gesamte notwendige Raumprogramm von mindestens 25.000 m² Bruttogeschossfläche möglichst in einem ersten Bauabschnitt umgesetzt werden muss. Mit Ausnahme des Standortes „BGV“ in der Wolfartsweierer Straße wären dann alle in Karlsruhe Beschäftigten, die derzeit noch an mehreren Standorten untergebracht sind, unter einem Dach.

Ebenso enthalten sind in diesem Raumprogramm Seminarraum-Flächen für die potentiellen Mieter der Akademie der Unfallkasse
Baden-Württemberg (UKBW-Akademie) und der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Baden . Der Bauablauf im Wechselspiel zwischen Neubau und Abbruch von Gebäuden soll so vorgenommen werden, dass Interimslösungen soweit als möglich vermieden werden. Eine weitere zusätzliche Bebauung des kreiseigenen Grundstücks nach der Realisierung des notwendigen Raumprogramms der Landkreisverwaltung begrüßt der Kreistag ausdrücklich, stellt aber klar, dass diese nicht notwendigerweise vom Landkreis als Bauherr zu realisieren sind.

Die Kostenberechnung für den Neubau mit 25.000 m² Bruttogeschossfläche beläuft sich inklusive der Abbruchkosten für den Langbau auf derzeit 144,7 Mio EUR. Die Annuität für die Bausumme – gerechnet auf 50 Jahre und der Annahme eines Fremdkapitaleinsatzes von 1% sowie der geplanten Mieteinnahmen - beträgt 3,062 Mio EUR und sind im 10-Jahresplan der Finanzplanung berücksichtigt.