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06.11.2020

Sachstandsbericht zu Projekten und Neuerungen im Öffentlichen Personennahverkehr

Verwaltungsausschuss tagte am 5. November

Einen umfangreichen Sachstandsbericht zu Projekten und Neuerungen im Öffentlichen Personennahverkehr gab Landrat Dr. Christoph Schnaudigel den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses des Kreistags in der Sitzung am 5. November in der Altenbürghalle in Karlsdorf-Neuthard.

Er informierte das Gremium über die Schülerverkehre, denen während der Corona-Pandemie besondere Aufmerksamkeit zukommt. Gleich zu Beginn des neuen Schuljahres hat der Karlsruher Verkehrsverbund in Abstimmung mit dem Landkreis Karlsruhe zur Entlastung der Schulbusverkehre 17 zusätzliche Fahrten im Landkreis Karlsruhe eingeführt, die normalerweise als Winterverstärker erst ab 1. Oktober fahren. Zwischenzeitlich wurden nochmals 28 zusätzliche Verstärkerfahrten plus zehn grenzüberschreitende Fahrten aus dem Rhein-Neckar-Kreis eingerichtet, damit die Schülerinnen und Schüler mehr Abstand in den Bussen halten können. Nach den Herbstferien kommen noch einmal einzelne Verstärkerfahrten hinzu.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wies darauf hin, dass Busse und Fahrpersonal jedoch nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, daran ändere auch das Sonderförderprogramm des Landes nichts, das die Kosten der zusätzlichen Busse sowohl im Schulbusverkehr des ÖPNVs als auch im freigestellten Schülerverkehr mit 80 % bzw. ab 21.10.2020 mit 95 % fördert. Eine Staffelung der Unterrichtszeiten sehe er als zwingend notwendig, um das Schüleraufkommen zu entzerren. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Schulen.

Als „Mammutprojekt“ der Kommunen bezeichnete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. 97 % der 1.057 Bushaltepunkte im Landkreis sind grundsätzlich bis zum 01.01.2022 noch von den Straßenbaulastträgern, dies sind in der Regel die Kommunen, auszubauen. Diese Frist gelte nicht, so der Landrat, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Der Landkreis und seine Städte und Gemeinden erarbeiten in enger Abstimmung mit dem Karlsruher Verkehrsverbund einen konkreten Ausbauzeitplan, bis wann welche Haltestellen auf ihrem Gemarkungsgebiet ausgebaut werden und welche Gründe für einen verspäteten Ausbau relevant sind. Die Beschlussfassung der Ergänzung des Nahverkehrsplans ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.

Auf große Zustimmung stieß die rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getretene Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Eine deutliche Anhebung der Bundesmittel von jährlich 333 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro pro Jahr bis 2025, zusätzliche Fördertatbestände, die teilweise Senkung der Förderschwelle und die Anhebung der Förderquoten bei der Regelförderung sowie die infolgedessen neugeregelte Ko-Finanzierung des Landes führen zu einer spürbaren Entlastung der kommunalen Haushalte und haben auf den Landkreis Karlsruhe bezogen Auswirkungen zum Beispiel beim barrierefreien Ausbau der Schienenhaltepunkte oder bei der Reaktivierung von Strecken, führte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aus. Er berichtete zudem aktuell von der am 30. Oktober stattgefundenen Informationsveranstaltung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, das insbesondere dafür geworben hatte, schnell konkrete Projekte vorzulegen. Bis 31. Dezember 2021 wird daher die Planungskostenpauschale von 10% auf 15% erhöht.

Noch auf sich warten lässt die Fortschreibung der Standardisierten Bewertung, eine Kosten-Nutzen-Untersuchung beim Ausbau von Schienenwegen, die über das GVFG gefördert werden. Die Landkreisverwaltung hat eine Vielzahl von Vorschlägen beim Landkreistag Baden-Württemberg eingebracht, die bei der Überarbeitung berücksichtigt werden sollten. Neben ökologischen Gesichtspunkten wie CO² Einsparungen sollen auch die Zunahme der Attraktivität des ÖPNV und die Steigerung der Netzstabilität zum Beispiel durch einen zweigleisigen Ausbau in die Betrachtung miteinbezogen werden. Das Gremium war sich einig, die bereits thematisierte Verlängerung des Stadtbahnlinie S2 von Stutensee Spöck zur Bahnstadt Bruchsal bzw. darüber hinaus oder auch die Verlängerung der S1/S11 von Ittersbach nach Straubenhardt ruhen zu lassen, bis die Neufassung der Standardisierten Bewertung vorliegt.

Ganz aktuell berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel von der Informationsveranstaltung des Verkehrsministeriums vom 3. November, bei der die Strecken, die reaktiviert werden sollen, vorgestellt wurden. Der Landkreis Karlsruhe hat die Reaktivierung folgender Strecken vorgeschlagen: die Verbindungen Ettlingen West – Ettlingen Erbprinz, Graben-Neudorf – Hochstetten, Karlsruhe-Neureut – Karlsruhe-Mühlburg, Lauffen (Neckar) – Zaberfeld-Leonbronn („Zabergäubahn“). Am Dienstag (3. November) hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die landesweite Studie vorgelegt und informiert, welche Projekte in Baden-Württemberg näher geprüft und möglicherweise umgesetzt werden. Alle vom Landkreis angemeldeten Strecken sind in der Kategorie A und B eingeordnet und damit vom Land Baden-Württemberg mit großen Potential bewertet worden.