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15.05.2020

Um Strukturen nicht zu gefährden beschließt Kreistag Weiterzahlungen von Dienstleistungen im sozialen Bereich und beim ÖPNV

Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Landkreis Karlsruhe berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel in der Kreistagssitzung, die am 14. Mai in der Karlsruher Gartenhalle stattfand.

Neben der aktuellen Lage standen die finanziellen Aufwendungen im Mittelpunkt, die der Landkreis im Sozialbereich sowie beim öffentlichen Personennahverkehr zunächst befristet geleistet hat. Hier ging es um Zahlungen an soziale Einrichtungen, Dienstleister und Verkehrsunternehmen, die ihre Leistungen durch die Auswirkungen der Pandemie nur zum Teil bzw. gar nicht erbringen konnten oder einen deutlich erhöhten Aufwand hatten. „Es geht darum, bewährte Strukturen zu stützen anstatt zu riskieren, dass diese zerschlagen werden und nach der Krise gar nicht oder erst nach aufwändigem Wiederaufbau angeboten werden“, erklärte der Landrat. Dies betraf Angebote der Jugendhilfe ebenso wie Tagespflegeeltern und Leistungen im Bereich der Versorgung und Rehabilitation, insgesamt rund 4,3 Mio EUR pro Monat, die zunächst im vollen Umfang weiter gewährt wurden – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Träger vorrangige Leistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, aus dem Rettungsschirm oder nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Anspruch nehmen. Eventuell eingesparte Sachkosten müssen deshalb in Abzug gebracht werden, was von der Kreisverwaltung auch geprüft wird, um eine Überkompensation zu verhindern. Der Kreistag begrüßte diese Vorgehensweise und beschloss, die zunächst nur bis Ende Mai gewährte Zusage bis zum 30. Juni zu verlängern.

Ähnliches gilt für die vom Landkreis Karlsruhe beauftragten Verkehrsunternehmen: Auch hier wurde mit der Weiterleistung von Zahlungen in Höhe von rund einer Million Euro pro Monat sichergestellt, dass bereits ab der ersten Phase der Schulöffnungen zum 4. Mai wieder die volle Leistung der Busverkehre angeboten werden konnte; die Bahnverkehre wurden ebenfalls schrittweise zum Normalbetrieb hochgefahren. Im Hinblick auf den drastischen Fahrgastrückgang wies Landrat Dr. Christoph Schnaudigel auf einen erheblichen Einnahmeverlust durch den Fahrkartenverkauf hin. Hier habe Bund und Land einen „Rettungsschirm ÖPNV“ angekündigt, ohne dass Einzelheiten bekannt sind. Konkret habe die Landesregierung dagegen einen Ausgleich des Einnahmeverlustes zugesagt, der durch die teilweise Rückerstattung der von den Eltern zu leistenden Beiträge für die School-Card auftritt.

Darüber hinaus enthält der Landkreis für die Monate März und April Gelder aus dem 100-Millionen-Euro-Soforthilfeprogramm des Landes für die Kommunen anteilig 1,1 Mio EUR. Für den Mai stellt das Land eine weitere Abschlagszahlung zur Verfügung, woraus der Landkreis direkt rund 700.000 EUR erhält.

Zuständig ist der Landkreis – mit Ausnahme der niedergelassenen Ärzte - für die zentrale Verteilung des vom Sozialministerium kostenlos gelieferten Schutzmaterials. Daneben hält er im Rahmen des behördeninternen Pandemieplans auch eigenes Material vor. Hierzu wurden im Wege der Eilentscheidung Beschaffungsaufträge im Wert von rund 1,6 Mio EUR vergeben. Um der hohen Nachfrage aus Kliniken, Pflegeheimen und -diensten, caritative Einrichtungen, Zahnarztpraxen und Apotheken nachzukommen hat die BEQUA gGmbH im Auftrag des Landkreises ihr Lager in Ettlingenweier kurzfristig umstrukturiert und die Kommissionierung und Auslieferung übernommen, die zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Ein kurzfristig aufgebautes Onlinebestellportal erfasst die Bedarfe und stellt die Verteilung nach Prioritäten sicher.

Berichtet wurde auch über die Schutz- und Hygienemaßnahmen im Zuge der Öffnung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises: Seit 4. Mai hat für die rund 3.000 Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in den Berufsschulen wieder der Unterricht begonnen. Schüler haben maximal vier Stunden Unterricht pro Tag und bleiben in den Pausen in den Klassenzimmern, um den Kontakt zu anderen Schülern auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dazu trägt auch ein versetzter Unterrichtsbeginn bei. In der Regel wird eine Klasse auf zwei Klassenräume aufgeteilt, die Raumsituation ist momentan noch ausreichend. Schülerströme werden gelenkt. Eine generelle Maskenpflicht besteht nicht. Wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann wie z.B. im fachpraktischen Unterricht bei der Pflegeausbildung stellt der Landkreis Schutzmasken zur Verfügung. Kontaktreiche Büroräume in den Bereichen der Sekretariate oder Jugendberufshelfer und Schulsozialarbeiter wurden mit Spuckschutz ausgestattet. Auf die Verhaltensregeln wird an mehreren Stellen in den Schulgebäuden aufmerksam gemacht, bei Erkältungssymptomen gilt eine sofortige Meldepflicht.

Auch in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wurde am 4. Mai der Schulbetrieb wieder aufgenommen. Über die Maßnahmen an den Berufsschulen hinaus können hier Klassen für maximal drei Schülerinnen und Schüler gebildet und die Hygieneregeln sind besonders erarbeitet und eingeübt. Da hier mehr Körperkontakt nötig ist, kommt Schutzausrüstung wie FFP2- Masken und Visiere, Handschuhe oder Kittel zum Einsatz. Auch beim Schülertransport wird sowohl das Fahrpersonal wie auch die Schülerinnen und Schüler mit Schutzmasken ausgestattet. Wenn die Abstände im Fahrzeug nicht eingehalten werden können und aufgrund der Behinderung keine Maske getragen werden kann erfolgt eine Einzelbeförderung.