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Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss beschäftigt sich mit den Auswirkungen der steigenden Flüchtlingszahlen im Landkreis Karlsruhe

Die Zugangszahlen von Geflüchteten in den Landkreis Karlsruhe befinden sich derzeit weiterhin auf einem hohen Niveau. Dies betrifft sowohl Kriegsvertriebene aus der Ukraine, als auch Flüchtlinge aus anderen Herkunftsstaaten. Mehr als 170 Personen werden monatlich dem Landkreis zugewiesen. Die größte Herausforderung ist noch immer deren Unterbringung. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nahm in seiner Sitzung, die am Montag, 12. Dezember, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee stattfand, den Bericht zu den Auswirkungen auf den Landkreis Karlsruhe, seine Städte und Gemeinden zur Kenntnis. Die steigenden Flüchtlingszahlen betreffen zunehmend stark die Arbeit des Landratsamtes, insbesondere des Amtes für Integration und das Jugendamt sowie die Ausländerbehörden und das Jobcenter.

Aktuell sind alleine rund 4.877 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer im Landkreis gemeldet. Sie sind vorläufig durch den Landkreis, kommunal durch die Städte und Gemeinden oder privat untergebracht. Der Anteil der privaten Unterbringung reduzierte sich auf aktuell rund 57 Prozent, während sich der Anteil der kommunalen Unterbringung beinahe verdoppelt hat auf nun 39 Prozent. Für Dezember rechnet die Verwaltung noch mit bis zu 70 Zuweisungen von Ukrainerinnen und Ukrainern durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Daneben stiegen in der vorläufigen Unterbringung seit September 2022 auch die Zugangszahlen von Geflüchteten aus anderen Herkunftsstaaten auf über 100 Personen im Monat an. Auch im neuen Jahr rechnet die Verwaltung mit monatlich über 100 Geflüchteten aus anderen Herkunftsstaaten.

Die Belegungszahl in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises nimmt demnach stetig zu. Die Auslastung lag zur Mitte November bei über 90 Prozent. Für die vorläufige Unterbringung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine dient seit Oktober die Liegenschaft in Bruchsal-Heidelsheim mit bis zu 440 Plätzen. Die geplante Verweildauer beträgt rund vier Wochen. Hier werden die ersten wichtigsten Verwaltungsschritte erledigt. Danach folgt die Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden. Insgesamt wurden im Jahr 2022 bereits 984 Personen dorthin verlegt, 103 Personen davon verblieben im Kombimodell. Von den 984 Personen kamen 647 Personen aus der Ukraine, 337 aus anderen Herkunftsländern.

Zusätzlich zur Unterbringung erfordert die steigende Zahl an Geflüchteten und deren Anspruch auf Leistungen einen noch höheren Arbeitseinsatz des Landratsamtes. Im September und Oktober 2022 stellten monatlich durchschnittlich 350 ukrainische Geflüchteten Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich führen die erhöhten Zuweisungen von Personen aus anderen Herkunftsstaaten zu einem steigenden Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung der Anträge. Die Entwicklungen machen sich auch im Jobcenter bemerkbar. Etwa 3.500 Geflüchtete aus der Ukraine erhalten derzeit Arbeitslosengeld II vom Jobcenter.

Das Land Baden-Württemberg hat sich bereit erklärt, die 2022 vom Bund im Hinblick auf die Ukraine-Geflüchteten überlassenen Mittel in Höhe von 260 Millionen Euro vollständig an die Land- und Stadtkreise weiterzugeben. Dadurch werden die Belastungen der Kommunen teilweise aufgefangen. Auf den Landkreis Karlsruhe entfallen davon rund 10,7 Millionen Euro.

Auch die Situation im Jugendamt spitzt sich zu. Weitere aus der Ukraine geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien kommen im Regelsystem der Kinder- und Jugendhilfe an. Insbesondere im Bereich „Kindertagesbetreuung“ fehlen für diese zahlreiche Plätze.

Sehr angespannt stellt sich derzeit die Situation bei den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus unterschiedlichen Herkunftsländern dar. Die Kapazitäten für die Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen sind aufgrund der hohen Zugangszahlen in kürzer Zeit mittlerweile nahezu ausgeschöpft. Prognosen zufolge kommen bis März 2023 zu den aktuell rund 90 unbegleiteten Minderjährigen 35 hinzu. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Entsprechend ist das Jugendamt in Kooperation mit den Jugendhilfeträgern im Landkreis gefordert, langfristig angelegte Betreuungsformen zur Versorgungen unter Berücksichtigung und Sicherung des Kindeswohls zu schaffen. Der Fachkräftemangel und nicht vorhandene Wohnraumkapazitäten bei Jugendhilfeträgern erschweren die Arbeit, so dass das System der Jugendhilfe weiter an seine Grenzen kommt.

13.12.2022