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Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Landkreis Karlsruhe stehen vor herausfordernden Entwicklungen

Der Verwaltungsauschuss beauftragt Maßnahmen zur Lösung von Platzbedarf und fordert eine ausreichende Lehrerversorgung

Steigende Schülerzahlen und neue rechtliche Ansprüche stellen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe vor Herausforderungen. Der Verwaltungsausschuss, der am Donnerstag, 20. November, im Lichthof der Badischen Versicherungen tagte, hat sich zu den Entwicklungen beraten und beauftragte die Landkreisverwaltung damit, notwendige Schritte zu veranlassen.

Dass sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) landesweit verändern, macht sich auch im Landkreis Karlsruhe bemerkbar: An den vier SBBZ mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung kam es durchschnittlich zu Schülerzuwächsen von rund 13 Prozent. An der Paula-Fürst-Schule Oberderdingen ist die Anzahl seit dem Schuljahr 2017/18 um 14 Prozent gestiegen, an der Karl-Berberich-Schule Bruchsal um rund fünf Prozent. Die Schülerzahlen an der Hardtwaldschule Neureut sind mit rund 43 Prozent unerwartet stark angestiegen. Bei der Gartenschule Ettlingen sind rund 15 Prozent Schüler mehr zu verzeichnen. Entgegen dem landesweiten Trend weist die Ludwig-Guttmann-Schule Karlsbad mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung im Vergleichszeitraum erstmals einen Rückgang von knapp acht Prozent auf. Bei der Astrid-Lindgren-Schule wurde entsprechend der Entwicklungen in Baden-Württemberg ein Rückgang von fast elf Prozent verzeichnet.

In den SBBZ hat sich zudem der Raumbedarf verändert. Es fehlen insbesondere Fach- und Differenzierungsräume. Eine besondere Situation herrscht aufgrund der hohen Schülerzuwächse in kurzer Zeit an der Hardtwaldschule Neureut. Das Gremium beauftragte daher die Verwaltung, baurechtlich die Erweiterungsmöglichkeit auf dem Grundstück der Stammschule mit der Stadt Karlsruhe zu prüfen und die Gemeinden im Schulbezirk der Hardtwaldschule zu weiteren Standorten einer Außenstelle oder einer vollständigen Verlagerung der Schule zu befragen.

Um die Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundstufen der SBBZ ab 2026 aufzufangen, beauftragte das Gremium die Verwaltung zudem damit, die organisatorischen, räumlichen und personellen Schritte dafür auszuarbeiten. Künftig steht jedem Kind eine Betreuungszeit von täglich acht Stunden zu. Das fordert vor allem die personelle Auslastung der Schulen, die bereits jetzt an ihre Grenze gerät. Wichtig ist, dass die ausreichende Lehrerversorgung das schulische Angebot sicherzustellen kann und es nicht wie zuletzt an der Ludwig-Guttmann-Schule zu erheblichen Stundenausfällen im Mittagsunterricht kommt. Der Anspruch zur Ganztagsbetreuung gilt zunächst für Grundschulkinder in der ersten Klasse, anschließend wird dieser für die weiteren Jahrgänge aufgebaut. Ab dem 1. August 2029 besteht für jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier der Anspruch auf ganztägige Betreuung.

21.10.2022