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Der Kreistag beschließt die Abfallgebühren für die Jahre 2023 und 2024

Preissteigerungen und zusätzliche Kosten für die Müllverbrennung erfordern eine Erhöhung

Steigende Kosten in allen Lebens- und Arbeitsbereichen treffen auch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe. In seiner Sitzung am Donnerstag, 17. November, in der Keltenhalle Rheinstetten hat der Kreistag die Abfallgebühren für die Jahre 2023 und 2024 mehrheitlich beschlossen. Nachdem seit 2020 eine Erhöhung vermieden werden und vorhandene Überschüsse aus Vorjahren zum Ausgleich genutzt werden konnten, ist das in der aktuellen Wirtschaftslage für die Zukunft nicht mehr möglich. Der Anstieg der Kosten erfordert es, die Abfallgebühren sowie die Gebühren im Bereich der Kreiserddeponie an die neue Situation anzupassen. Um diese aber für zwei Jahre stabil zu halten, erfolgte die Kalkulation gleich für die Jahre 2023 und 2024. Die Landkreisverwaltung passt die Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebes entsprechend an.

Gründe für die notwendige Gebührenerhöhung sind Preissteigerungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen, die Inflation sowie besonders die bevorstehende CO2-Abgabe auf Müllverbrennung. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit Biotonne entstehen künftig jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 27 Euro. Monatlich entspricht das knapp 57 Cent pro Person. Der Anstieg der Gebühren liegt mit rund 9,5 Prozent auf dem Niveau der erwarteten Inflation im Jahr 2023. Da die Gebühren im Jahr 2024 unverändert bleiben, liegt die prozentuale jährliche Steigerung mit knapp 4,7 Prozent unter der erwarteten Inflation.

Die Vergütungen in nahezu allen Leistungsverträgen für die Abfallwirtschaft des Landkreises sind mengenabhängig. Die Kennwerte wie Abfallmenge, Gefäßzahlen und Leerungen haben damit auch Einfluss auf die Kosten. In den meisten Fällen ist bei längeren Vertragslaufzeiten außerdem eine indexabhängige jährliche Preisanpassung vorgesehen, die entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung zu einem Kostenanstieg führen wird. Hinzu kommen als Parameter auch die Ergebnisse der aktuellen Ausschreibungen für die Entsorgung und den Transport der Sortierreste aus der Wertstofftonne sowie die mobile Schadstoffsammlung und die Einsammlung des Landkreisanteils an der Wertstofftonne ab 2023. Des Weiteren wurden bereits beschlossene gesetzliche Änderungen einkalkuliert. Dies betrifft vor allem die erwartete Umsatzsteuerpflicht von bisher umsatzsteuerbefreiten Leistungen.

Zusätzlich entschied das Gremium, die im Handel erwerbbaren, nach Bioabfallverordnung zertifizierten Beutel im Bringsystem zuzulassen und nach Verbrauch des Lagerbestandes künftig keine Bioabfallbeutel mehr gebührenfrei auf den Höfen auszugeben. „Diese Chance zur Reduktion der Kosten müssen wir mit Blick auf die Entwicklung der Gebührensätze nutzen“, sagt Carol Adam, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs. „Die große Akzeptanz der getrennten Bioabfallsammlung führt zu immer mehr Abfall in diesem Bereich und gleichzeitig weniger Restabfall in der entsprechenden Tonne. Das zeigt, dass die Bereitschaft der Einwohnerinnen und Einwohner andauert, durch eine sortenreine Abfalltrennung einen wertvollen Beitrag zum bewussten Umgang mit Ressourcen, ihrer Wiederverwertung und dem Umweltschutz in unserer Region zu leisten.“

18.11.2022