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Notfallrettung im Rettungsdienstbereich Karlsruhe

Hilfsfristen verbessert aber immer noch Handlungsbedarf

Die Hilfsfrist, also die Zeitdauer von der Feststellung, dass ein rettungsdienstlicher Notfall vorliegt, bis zum Eintreffen des Notarztes oder Rettungsdienstes vor Ort sollte aus notfallmedizinischen Gründen nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen und in mindestens 95 % aller Notfälle eingehalten werden. Diese Vorgaben dienen zur Bemessung der Rettungsdienste in personeller wie materieller Hinsicht. Für die Umsetzung ist der Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe zuständig, in dem vor allem die Rettungsdienste und die Krankenkassen vertreten sind. Die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss hat das Landratsamt Karlsruhe. Weisungsrechte gegenüber den Rettungsdiensten selbst hat die Behörde dagegen nicht. Nachdem sich die Hilfsfristquote im Jahr 2016 auf etwa 90% und im Jahr 2017 auf rund 80% verschlechtert hatte, wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags im März vergangenen Jahres Bericht über den Sachstand sowie über eingeleitete Maßnahmen erstattet.

Am 6. Juni – etwas mehr als ein Jahr später – wurde dem Gremium erneut über die Situation berichtet.

„Eine 2018 durchgeführte Analyse der Abläufe hatte mangelndes Fachpersonal bei den Rettungsorganisationen als eine wesentliche Ursache für die Defizite ausgemacht“, trug Erster Landesbeamter Knut Bühler vor. Viele Einsätze konnten schlichtweg nicht gefahren werden, weil das Personal fehlte und andere Fahrzeuge anfahren mussten. Nach der jüngsten Ausbildungskampagne konnte das DRK neue Notfallsanitäter einstellen, alle Rettungsorganisationen haben sich auf eine gegenseitige Kompensation geeinigt und bei Engpässen werden auch private Dienstleister herangezogen. In der Folge hat sich Hilfsfristquote bei den Rettungswagen auf etwa 87% spürbar verbessert. Bei den Notarztfahrzeugen hat sich die Hilfsfristquote bei rund 82% eingependelt.

Um die notwendigen weiteren Verbesserungen zu erreichen, hatte der Bereichsausschuss Anfang des Jahres einen Arbeitskreis „Hilfsfrist“ eingesetzt. Dieser hat nun eine Überprüfung des sogenannten Bereichsplans angestoßen. Es wird nun geklärt, ob die im Bereichsplan vorgesehene räumliche und organisatorische Struktur des Rettungsdienstes in der Region richtig gewählt und ausreichend bemessen ist und welche Veränderungen notwendig sind, um die Hilfsfristquote nachhaltig zu verbessern. Die weiter steigenden Fallzahlen, gesellschaftliche Veränderungen wie z.B. den demographischen Wandel oder neue Strukturen im Krankenhaussektor sollen dabei mit berücksichtigt werden.

„Das Landratsamt wird weiterhin konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfsfristquoten einfordern“, machte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel deutlich. Dem Bereichsausschuss werde außerdem aufgegeben, künftig im zweimonatigen Turnus an die Rechtsaufsichtsbehörde zu berichten. 

07.06.2019