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Kreistag legt Abfallgebührenkalkulation für 2020 und 2021 fest

Müllentsorgung wird teurer - Ab 2021 wird getrennte Bioabfalleinsammlung angeboten

Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat in seiner aktuellen Sitzung, die am 7. November in der Altenbürghalle in Karlsdorf-Neuthard stattfand, bei vier Gegenstimmen die Abfallgebühren für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Darin enthalten sind bereits die künftigen Gebühren für die getrennte Bioabfallsammlung, die ab Januar 2021 im Landkreis Karlsruhe angeboten wird. Zentrale Botschaft: die Abfallgebühren steigen, die Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber die Möglichkeiten, durch die Vermeidung von Abfällen, eine konsequente getrennte Sammlung von Wertstoffen und - nach Einführung der Biotonne - der Nutzung des Bioabfallangebots den Anstieg der Abfallgebühren deutlich zu verringern und durch eine Reduzierung ihrer Hausmüllmenge gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Außerdem bleiben auch in Zukunft viele gebührenfreie Leistungen in der Jahresgebühr für die Hausmüllbehälter enthalten.

Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung gab es auch in der Vergangenheit. Dass die Abfallgebühren in den vergangenen zehn Jahren dennoch nahezu stabil gehalten werden konnten lag daran, dass Gebührenüberschüsse aus Vorjahren zur Verfügung standen, die mit den gestiegenen Kosten verrechnet werden konnten. Diese Überschüsse sind nun weitgehend abgebaut. Hinzu kommen höhere Preise für die Müllverbrennung und geringere Wertstofferlöse. Diese geänderten Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Jahres- und Leerungsgebühren für die Hausmüllbehälter und die Gewerbeabfallgebühren ab dem nächsten Jahr steigen. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem Hausmüllbehälter mit einem Volumen von 80 Litern bedeutet das etwa 30 Euro pro Jahr an zusätzlichen Abfallgebühren - unabhängig von der Einführung einer weitergehenden Bioabfallsammlung.

Eine solche wird ab dem Jahr 2021 angeboten. Dadurch ergeben sich weitere Kosten, die Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber mehrere Auswahlmöglichkeiten. So kann man im „Bringsystem“ Biomüll in Biobeuteln sammeln und in speziellen Behältern kostenlos an den Grünabfallsammelstellen abgeben, man kann sich aber im Rahmen des „Holsystems“ auch eine Biotonne bereitstellen lassen, die bequem alle 14 Tage vor der Haustüre geleert wird. Auch das Kompostieren der Bioabfälle im eigenen Garten ist weiterhin möglich.

Die künftigen Gebühren für die freiwillige Biotonne werden im Vergleich zu den Gebühren für die Hausmüllbehälter deutlich günstiger sein, um einen finanziellen Anreiz zur Getrennterfassung der verwertbaren Bioabfälle zu schaffen. Vor dem Hintergrund, dass Bioabfälle heute rund die Hälfte des Hausmülls ausmachen, kann leicht ausgerechnet werden, dass bei einer konsequenten getrennten Sammlung des Biomülls viele Leerungen der Hausmülltonne eingespart und möglicherweise auch kleinere Hausmüllbehälter genutzt werden können, was die Gebühren für den zusätzlichen Service einer Biotonne relativiert, die mit 80 Litern Volumen 74,40 Euro pro Jahr kosten wird. Unabhängig vom gewählten System leistet eine intensivere getrennte Bioabfallsammlung auch einen Beitrag zum Klimaschutz, weil weniger Hausmüll verbrannt und dadurch Kohlendioxid eingespart wird.

Die Einführung der Bioabfalleinsammlung wird der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe mit einer Informationskampagne auf verschiedenen Kanälen begleiten. Sie startet Anfang kommenden Jahres und soll helfen, das für jedes Wohngrundstück passende System auszuwählen. Ab Oktober 2020 sollen die bestellten Biotonnen sowie die Biobeutel und Transportbehälter für das Bringsystem ausgeliefert werden. Die Kampagne soll dabei helfen, dass man die Bioabfallsammlung richtig nutzt und seine Bioabfälle möglichst sortenrein sammelt.

Bei den Gebühren für die Hausmülltonne bleibt es bei der Regelung, dass vier Pflichtleerungen für den Hausmüllbehälter pro Jahr berechnet und die Gebühren in zwei Teilzahlungen halbjährlich fällig werden. Die Jahresgebühr richtet sich weiterhin nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorgehaltenen Hausmüllbehälter und bei Hausmüllbehältern mit 1.100 Litern zusätzlich nach dem Abfuhrturnus. Sie beinhaltet weiter viele gebührenfreie Leistungen, wie die Sperrmüllabfuhr, die Wertstofftonne sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe, Grünabfallsammelstellen und der Schadstoffsammlung. Die Leerungsgebühr bemisst sich anhand des Volumens der Hausmüllbehälter und der Anzahl der genutzten und registrierten Leerungen. Die Biotonnengebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der gewählten Biotonnen. Leerungsgebühren werden nicht berechnet, so dass man die Biotonne aus hygienischen Gründen alle 14 Tage zur Leerung bereitstellen kann. Wer will kann in den Monaten von Mai bis Oktober eine wöchentliche Leerung der Biotonne gegen eine Gebühr dazu buchen.

Die Gebührensätze für die Kreiserddeponie in Karlsbad-Ittersbach bleiben gegenüber 2019 unverändert. Beibehalten werden auch die Regelungen für die Sperrmüllabfuhr.

08.11.2019