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Nachdem der Jugendhilfe- und Sozialausschuss im Juni den vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) empfohlenen Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege zugestimmt hat, billigte er in seiner Sitzung vom 17. Dezember die Umsetzung einer neuen Konzeption für die Bereitschaftspflege.

Bereitschaftspflege ist ein Angebot der Jugendhilfe zur familiären Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen. Dahinter stehen Pflegefamilien, die kurzfristig mitunter hoch belastete und traumatisierte Kinder und Jugendliche aufnehmen, Beziehung und Vertrauen aufbauen, Ruhe und Sicherheit vermitteln und den Prozess zur Klärung der Perspektive des Kindes unterstützen. Auf 13 Plätze in elf Pflegefamilien kann das Jugendamt derzeit zurückgreifen. „Aber immer weniger Familien stellen sich für diese anspruchsvolle Aufgabe zur Verfügung, weshalb auf stationäre Unterbringungsplätze zurückgegriffen werden muss, die oft gar nicht notwendig und zudem wesentlich teurer sind“, beschrieb Jugendamtsleiterin Margit Freund die Situation. Mit der neuen Konzeption soll Bereitschaftspflegefamilien ein klarer und verlässlicher Rahmen sowie eine bessere finanzielle Vergütung geboten werden. Dazu wurden die Eignungskriterien für Bewerber ebenso neu definitiert wie die Aufgaben und auch die Prozesse der Unterbringung sowie der Begleitung durch das Jugendamt wurden optimiert. Unterschieden wird künftig zwischen Bereitschaftspflegefamilien, die sich vertraglich zur Aufnahme verpflichten und solche, die Kinder und Jugendliche nur vorübergehend aufnehmen. Familien mit vertraglicher Verpflichtung wird ein monatliches Bereitschaftspflegegeld zwischen 1.505 EUR und 1.654 EUR zuzüglich Beträgen für die Altersvorsorge, Unfallversicherung und bedarfsgerechte Beihilfen gewährt. Neben der fachlichen Begleitung durch Fachkräfte des Jugendamtes werden Supervision und Fortbildung angeboten. Gerechnet wird mit Mehrausgaben von 50.000 EUR, die im Haushaltsentwurf 2019 eingestellt sind und vom Kreistag beschlossen werden müssen.

18.12.2018