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Landkreishaushalt 2018 schließt besser ab als geplant

Sorge bereitet Entwicklung des Sozialetats

Mit einem Überschuss von 21,8 Mio EUR gegenüber den Planzahlen schließt - vorbehaltlich der Prüfung durch das Kommunal- und Prüfungsamt - der Jahresabschluss des Landkreishaushaltes 2018 ab. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf eine Abschlagszahlung des Landes für die Spitzabrechnung der Unterbringungskosten von Asylbewerbern, die mit elf Millionen Euro den Löwenanteil ausmacht, berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dem Verwaltungsausschuss des Kreistags in seiner Sitzung vom 4. April. Auch beim Jugendamt und in der Gemeinsamen Einrichtung gab es Mehrzuweisungen des Landes, in den Bereichen Baurecht, Kfz-Zulassung und Vermessung waren höhere Gebühreneinnahmen zu verzeichnen. Ein Plus von 8,9 Mio EUR wurde bei den Schlüsselzuweisungen des Landes sowie den Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer erzielt. Im Investitionsbereich konnten mehr Grundstücke als geplant veräußert werden, die nicht mehr zur Flüchtlingsunterbringung benötigt werden und dadurch 1,9 Mio EUR zusätzlich eingenommen werden. Dem gegenüber stehen höhere Aufwendungen bei der Eingliederungshilfe sowie den Personalausgaben aufgrund des Tarifabschlusses und der Umsetzung der neuen Entgeltordnung. Durch die gute Entwicklung und die nun wieder erreichte Liquidität kann auf die geplante Kreditaufnahme verzichtet und weitere Darlehen getilgt werden. Der Schuldenstand, der sich zu Anfang des Jahres 2018 noch auf 104,4 Mio EUR belief, konnte zum Jahresende 2018 so auf 92,9 Mio EUR vermindert werden. Gleichzeitig informierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe den Haushaltsplan für das Jahr 2019 ohne Auflagen genehmigt hat.

Mit Sorge betrachtete das Gremium die finanziellen Entwicklungen beim Sozialetat. So hat der seit 2013 geltende Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung zu einer Zunahme der Anträge im Bereich der Förderungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geführt. Durch die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes im Jahr 2017 haben sich die Fallzahlen verdoppelt und die ambulanten und stationären Eingliederungshilfen haben sich in den letzten zehn Jahren sogar verdreifacht. Auch die sozialpädagogische Familienhilfe nimmt seit 2016 durch wachsende Bedarfe von Flüchtlingsfamilien erheblich zu. Ähnliches ist im Bereich der Pflege zu beobachten: Die Pflegestärkungsgesetze haben verbesserte Leistungen gebracht – aber auch jährliche Steigerungen von drei Prozent für die Leistungserbringer. Die geänderte Landesheimbauverordnung, die künftig Einzelzimmer vorschreibt, lässt einen starken Anstieg der Pflegevergütungen erwarten. Auch die neuen Regelungen zur Eingliederungshilfe zum 01.01.2020 beinhalten Leistungsausweitungen, die Mehraufwendungen nach sich ziehen werden. „Der Landkreis Karlsruhe hat zwar im landesweiten Vergleich mit die geringsten Sozialkosten, die Steuerungsmöglichkeiten sind angesichts der gesetzlichen Ausweitungen, der demografischen Entwicklung und den Tarifsteigerungen aber gering“, fasste Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zusammen. Gleichwohl versuche der Landkreis, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden durch präventive Maßnahmen Einfluss zu nehmen. Die Präventionsmaßnahmen der Kreisverwaltung sollen deshalb verstärkt mit den Initiativen der Kommunen zur Quartiersentwicklung verbunden werden.

05.04.2019