Sprungziele
Seiteninhalt

Stundensätze für Kindertagespflege werden erhöht

Landkreis bleibt familienfreundlich und schöpft Kostenbeiträge von den Eltern nicht voll aus

Die Kindertagespflege ergänzt das Angebot der Kindergärten und –krippen und stellt einen wichtigen Baustein in der Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe dar. Rund 1.100 Tagespflegeverhältnisse gibt es im Landkreis Karlsruhe. Ihre Förderung obliegt der öffentlichen Jugendhilfe, die Kinder in Kooperation mit den beiden Tageselternvereinen Bruchsal und Ettlingen an geeignete Tagespflegepersonen vermittelt, die sie auch qualifiziert und fachlich begleitet. Daneben wird den Tagespflegepersonen eine laufende Geldleistung gewährt.

Bereits im Vorgriff auf die seit 01.01.2019 geltenden landesweiten Empfehlungen im Hinblick auf das „Gute-Kita-Gesetz“ hatte der Jugendhilfe- und Sozialausschuss im vergangenen Herbst zunächst beschlossen, die Stundensätze von 5,50 Euro auf 6,50 Euro für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und für die Betreuung von Kindern über drei Jahren von 4,50 auf 5,50 Euro anzuheben. Im März 2019 hat der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Landkreises darüber hinaus einer über die landesweiten Empfehlungen hinausgehende Angleichung der Sätze auf 6,50 € für alle Kinder bis 14 Jahren zugestimmt.

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Kreistag nun zum 1. August die entsprechende Änderung der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen der Eltern in der Kindertagespflege. Aufgrund der gestiegenen kostenbeitragsrelevanten Vergütungsbeträge werden die Kostenbeiträge moderat erhöht. Als familienfreundlicher Landkreis wird dabei bewusst auf die volle Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Erhöhung der von den Eltern zu zahlenden Kostenbeitragsforderungen verzichtet. Die Kostenbeiträge sind einkommensabhängig sozial gestaffelt. Neu aufgenommen wurde eine Regelung zur Deckelung des Höchstkostenbeitrages.

Im Jahr 2019 wendet der Landkreis Karlsruhe insgesamt 7,82 Mio EUR für die Tagespflege auf, wovon 4,85 Mio EUR über Zuweisungen und Förderungen des Landes, Erstattungen von Kommunen und Kostenbeitragseinnahmen gedeckt sind, so dass sich der Nettoaufwand auf rund 2,96 Mio EUR beläuft.

10.05.2019