Sprungziele
Seiteninhalt

Bundesteilhabegesetz soll Lebenssituation von behinderten Menschen verbessern

Jugendhilfe- und Sozialausschuss fordert Land zur auskömmlichen Finanzierung auf

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe verbessert werden. Zum 1. Januar wird die bisherige Eingliederungshilfe in das neue Rehabilitations- und Teilhaberecht überführt. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistags wurde in seiner Sitzung am 9. Dezember über die Auswirkungen auf den Landkreis informiert.

Das neue Gesetz wirkt sich insbesondere auf Bewohner von stationären Einrichtungen aus, die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung künftig persönlich erhalten und die anfallenden Kosten an den Träger der Wohneinrichtung selbst bezahlen. Dass das Gesetz eingeführt wird, begrüßte der Jugendhilfe- und Sozialausschuss, nicht aber, dass von den absehbaren Mehraufwendungen von 2 Mio EUR im Landkreis Karlsruhe zum jetzigen Zeitpunkt nur ein Bruchteil vom Land anerkannt wird. Befürchtet wird überdies, dass der künftige Aufwand – so sind z.B. Grundsicherungsleistungen geltend zu machen, ein Konto einzurichten, Verträge mit den Einrichtungen abzuschließen - zu einer Flut von Anträgen auf gesetzliche Betreuung führt. In den vom Amt für Versorgung und Rehabilitation durchgeführten Informationsveranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Betreuer wurde bereits deutlich, dass sich hier insbesondere ältere ehrenamtliche Betreuer bzw. Angehörige überfordert fühlen mit der Folge, dass erste Betreuungen abgegeben wurden und Berufsbetreuer eingesetzt werden mussten. Auch steigt der Verwaltungsaufwand im Landratsamt enorm und erfordert zusätzliche Personalressourcen, die zunächst mit neun neuen Vollzeitstellen abgedeckt werden sollen. Drei weitere Stellen sind für Fallzahlensteigerungen vorgesehen

Das Grundgerüst für die Leistungsangebote bildet ein Rahmenvertrag, den die Träger der Eingliederungshilfe auf Landesebene mit den Vereinigungen der Leistungserbringer schließen und der sowohl den Umfang und die Qualität der Eingliederungshilfe sowie die Vergütung der Leistungen umfasst. Nachdem dieser noch nicht geschlossen ist, da die Finanzverhandlungen zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden bisher ohne Ergebnis geblieben sind, gilt eine zweijährige Übergangsvereinbarung, die sicherstellt, dass die Leistungen fristgerecht fließen.

„Es bleibt festzuhalten, dass in der Eingliederungshilfe zusätzliche Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass sich die Lebensumstände der Betroffenen wesentlich verbessern“, machte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel deutlich. Auch müsse in den Finanzverhandlungen mit dem Land erreicht werden, dass das Konnexitätsprinzip verankert wird, d.h. dass der Bund bzw. das Land die Mehrkosten auch selbst tragen und nicht etwa die Stadt- und Landkreise.

10.12.2019