Sprungziele
Seiteninhalt

Jugend- und Familienzentren sind zusammen mit Sozialarbeit an Schulen fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur im Landkreis

Sachstand über die finanzielle Förderung im Jugendhilfe- und Sozialausschuss

Grundauftrag der Jugendhilfe ist die Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung von jungen Menschen und die Gestaltung von familienfreundlichen Lebensbedingungen. Deshalb treibt das Jugendamt in Kooperation mit den Städten und Gemeinden den Ausbau von Jugend- und Familienzentren, der Jugendsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen sowie jugendpflegerischen Maßnahmen voran. Diese präventiven Angebote sind heute fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur im Landkreis Karlsruhe. Bis 2016 wurden sie direkt vom Landkreis Karlsruhe gefördert. 2017 entschied der Kreistag, die Aufgabe der Finanzierung der Jugend- und Familienzentren, der Stadt- und Ortsranderholung sowie der Jugendsozialarbeit an Grundschulen in die unmittelbare Verantwortung der Kommunen zu geben. Grund hierfür war, dass diese Gelder nicht vom Landkreis verausgabt werden sollten, um sie im Anschluss über die Kreisumlage von den Städten und Gemeinden wieder einzufordern. Nicht angetastet wurde die begleitende, beratende und fachliche Unterstützung des Landkreises, die den Städten und Gemeinden weiterhin zur Verfügung stehen.

Eine Übersicht über die Angebote und ihre finanzielle Förderung wurde am 9. Dezember dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss erstattet. Eine aktuelle Abfrage hat ergeben, dass 15 Kommunen ihre Familienzentren im selben Umfang wie früher der Landkreis fördern. Eine Kommune tut das zum Teil und fünf Kommunen sahen keine Veranlassung, die Finanzierungslücke zu schließen. In elf Kommunen gibt es keine derartige Einrichtung. Auch die Förderung der 34 Jugendzentren, die es in 26 von 32 Landkreiskommunen gibt, wird größtenteils im bisherigen Umfang fortgeführt: 23 Kommunen gaben an, die ehemalige Landkreisförderung vollumfänglich übernommen zu haben. Lediglich eine Kommune meldete, dass diese nicht übernommen wurde. Die Förderung der Jugendsozialarbeit an Grundschulen haben 24 Städte und Gemeinden im früheren Landkreis-Rahmen übernommen. Erfreulich ist, dass das Angebot sowohl bei den Jugendzentren als auch bei der Jugendsozialarbeit an Grundschulen stellenweise ausgeweitet wurde. Bei der Stadt- und Ortsranderholung haben 13 Kommunen die Landkreisförderung übernommen, zehn Kommunen meldeten zurück, dass sie die Förderung des Landkreises nicht übernommen haben, wobei acht von ihnen auch vorher keinen Landkreiszuschuss beantragt hatten. 

„Die Städte und Gemeinden fördern im ganz überwiegenden Maß diese Einrichtungen auch ohne den Umweg der Landkreisförderung“, lobte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Es sei erfreulich, dass an vielen Stellen der Ausbau der präventiven und sozialräumlichen Strukturen fortgesetzt wurde und es nur punktuell zu einer Reduzierung des Angebots gekommen sei. Offen blieb, ob die Aufgabe der direkten finanziellen Unterstützung zu einer Verlangsamung des Ausbaus geführt hat. „Das Jugendamt hat ein großes Interesse an einem weiteren Ausbau der präventiven und sozialräumlichen Angebote und Maßnahmen und unterstützt und begleitet seine Kommunen weiterhin“, versprach Sozialdezernentin Margit Freund.

10.12.2019