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Wenn sich die Verkehrsbedeutung ändert können Straßen umgestuft werden

Entscheidend für die Klassifizierung einer Straße als Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße ist ihre Verkehrsbedeutung, also ob die Verkehrsteilnehmer großräumig, überregional, regional oder lokal unterwegs sind. Ändert sich diese Verkehrsbedeutung, kann eine Umstufung erforderlich sein.

Der Leiter des Amtes für Straßen Patrick Bohner berichtete, dass in der Vergangenheit auf diese Weise das Straßennetz an mehreren Stellen im Landkreis neu geordnet wurde. So wurde die Gemeindeverbindungsstraße Östringen–Zeutern im Jahr 2013 zur Kreisstraße 3586 aufgestuft. 2015 wurde die Landesstraße 560 zwischen Graben und Friedrichstal zur Kreisstraße 3533 abgestuft und 2016 wurde im Gemeindegebiet Dettenheim die L602 mit einer Gemeindestraße „getauscht“. Im gleichen Jahr wurde in einer ersten Tranche die B36 zwischen der B35 bei Graben-Neudorf und der L723 bei Hockenheim zur Landesstraße 560 und in diesem Zusammenhang die L555 bei Philippsburg und der L556 bei Waghäusel-Kirrlach zu Kreisstraßen herabgestuft. Jüngste Maßnahme war die Ortsdurchfahrt von Forchheim als Teilstück der Kreisstraße 3581, die zur Gemeindestraße abgestuft wurde.

Aktuell stünden nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe keine Abstufungen von Bundes- und Landesstraßen an, mittel- bis langfristig sei im Bereich der autobahnparallelen B3, B36 und B10 in zwei Tranchen im Kreisgebiet dennoch mit Änderungen zu rechnen, so sei zum Beispiel geplant, die B3 im Landkreis zur Landesstraße abzustufen und ein Teilstück zwischen Bad Schönborn und der B35 bei Bruchsal als B292 umzubenennen. Auch der Bau neuer Straßen wie z.B. der B293 Umgehung Berghausen und Walzbachtal werde eine Neuordnung des Straßennetzes nach sich ziehen, führte Amtsleiter Patrick Bohner aus.

Die Grundstücke werden gemäß Straßengesetz dabei immer unentgeltlich an den neuen Straßenbaulastträger übertragen, wobei der „alte“ Straßenbaulastträger dafür einzustehen hat, dass er die abzugebende Straße ordnungsgemäß unterhalten hat. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Unterhaltungsrückstände abzulösen.

20.12.2019