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Kreistag beschließt für die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal Neubauten für 77,4 Mio. Euro

Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur verbesserten Steuerung der ambulanten Notfallversorgung

Einmal mehr befasste sich der Kreistag des Landkreises Karlsruhe in seiner Sitzung am 14. Mai, die coronabedingt in der Gartenhalle in Karlsruhe stattfand, mit der Entwicklung der RKH Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK).

Mit der Zustimmung zum Neubau des D- und E-Baus der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal stellte das Gremium die Weichen für die weitere bauliche Entwicklung mit einem Gesamtprojektvolumen von rund 77,4 Mio. Euro. Das Projekt wird in mehreren Abschnitten umgesetzt: Zunächst wird der Bestandsbau D abgerissen. Dort entsteht dann im ersten Bauabschnitt der D-Neubau, in dem u.a. der zentrale OP-Bereich mit acht OP-Sälen, davon sieben mit Tageslicht, untergebracht wird. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Danach wird der E-Bau freigemacht, abgerissen und als zweiter Bauabschnitt mit weiteren OP-Sälen und medizinischen Behandlungseinheiten die Baumaßnahme abrunden.

Im F-Bau wird daneben die Ebene 1 entkernt und saniert, um dort die neue Intensivstation unterzubringen. Die Fertigstellung des E-Neubaus und der Umbau der Intensivstation sollen bis Ende 2025 erfolgen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dankte den Mitgliedern des Kreistags für die Unterstützung der Kliniken und wertete das Votum als Vertrauensbeweis gegenüber der von den Klinik-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbrachten Arbeit. Er bezeichnete die modernen OP-Kapazitäten, Pflege- und Funktionsbereiche für die Fürst-Stirum-Klinik als zukunftsweisenden Meilenstein

Auch die finanzielle Entwicklung der Kliniken stand auf der Tagesordnung. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete, dass die KLK nach den vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahrs 2019 sowohl ein positives Betriebs- als auch Gesamtergebnis erwirtschaften konnte. Demgegenüber stehen wirtschaftliche Risiken in Folge der Corona-Pandemie, die noch nicht beziffert werden können, wie RKH-Geschäftsführer Prof. Dr. Jörg Martin ausführte. Um die Finanzierung der Investitionen zu ermöglichen, leistet der Landkreis weiterhin einen jährlichen Kapitaldienst. Nachdem die KLK durch die Niedrigzinsphase und die erzielten hohen Förderquoten mit den vom Landkreis geleisteten Beträgen ein deutlich höheres Investitionsvolumen bewältigen konnten als angenommen, fasste das Gremium den Beschluss, den aktuellen Erstattungsbetrag von 4,5 Mio. Euro für das Jahr 2021 vorerst auf 4,0 Mio. Euro zu senken. Im Rahmen der Unternehmensplanung wird eine Anpassung der Beträge weiterhin regelmäßig überprüft.

Eine Grundsatzentscheidung fiel zugunsten der Einrichtung eines Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) als 100%ige Tochtergesellschaft der KLK. Ziel dieses Vorhabens ist, in der Fürst-Stirum-Klinik eine allgemeinmedizinische Praxis/Notfallmedizin außerhalb der Sprechstunden des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu etablieren, in der Notfallpatienten mit leichteren akuten Erkrankungen behandelt werden. Damit wird die Zentrale Notaufnahmen entlastet, die sich auf lebensbedrohliche Notfälle konzentrieren kann.

Die Notwendigkeit, die Versorgung der Notfallpatienten entsprechend der medizinischen Behandlungsdringlichkeit besser zu steuern, unterstrich RKH-Geschäftsführer Prof. Dr. Jörg Martin. Der Grundgedanke sei eine einheitliche Anlaufstelle für alle Notfallpatienten. Über eine gemeinsame Ersteinschätzung erfolge dann die Zuordnung des Notfallpatienten entweder bei potentiell bestehender Lebensbedrohung in die Zentrale Notaufnahme der Fürst-Stirum-Klinik oder bei leichteren akuten Erkrankungen in die hausärztliche Praxis/Notfallversorgung (MVZ). Das Gremium ermächtigte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, in der Gesellschafterversammlung der KLK als zuständiges Organ den notwendigen Beschlüssen zuzustimmen.

15.05.2020