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Städtebauliches Werkstattverfahren geht auf Zielgerade

Aber noch keine denkmalschutzrechtliche Entscheidung

Über den aktuellen Sachstand zum Vorhaben, das in die Jahre gekommene Landratsamtsgebäude in der Beiertheimer Allee grundlegend zu sanieren bzw. neu zu errichten, wurde der Kreistag in seiner Sitzung am 14. Mai informiert.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete zunächst über das städtebauliche Verfahren, das die Rahmenbedingungen für die spätere bauliche Entwicklung gibt und in Form eines Werkstattverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wird. Stellten in der zweiten städtebaulichen Werkstatt am 11. März die vier teilnehmenden Architekturbüros ihre Entwürfe erstmals in der Gesamtheit vor, ging es in der dritten städtebaulichen Werkstatt am 6. Mai darum, die Überlegungen im Hinblick auf die Aspekte zu konkretisieren, die die Stadt Karlsruhe als Planungsträger und der Landkreis Karlsruhe als Bauherr vorgegeben haben. Das ist zum Beispiel die benötigte Bruttogeschossfläche, die Realisierung eines Hochpunktes oder die Erstellung eines Neubaus vor einem Abriss der Altgebäude, aber auch die Einbeziehung des städtebaulichen Planungsumfeldes sowie die positive Auswirkung der Gebäude auf das Stadtklima steht für die weitere Beurteilung der Entwürfe im Vordergrund. Vertreter der Fraktionen hatten an den Werkstätten teilgenommen, dem Gremium wurden die Entwürfe nun im Einzelnen vorgestellt.

Noch nicht klar ist, ob das in die Jahre gekommene Altgebäude abgebrochen werden kann, weshalb die Planungen beide Varianten zulassen müssen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel führte aus, dass die von den Denkmalschutzbehörden geforderte und im Februar vorgelegte Prüfung die Plausibilität des Abbruchs für das Hochhaus sowie für das erste bis dritte Obergeschoss des Langbaus nachweisen konnte, für das Erdgeschoss des Langbaus, den Zwischenbau sowie das Casino mussten weitere Gutachten nachgereicht werden, die aktuell mit der unteren Denkmalschutzbehörde Karlsruhe und dem Landesdenkmalamt erörtert werden. „Die lange Verfahrensdauer ist der Komplexität des Vorhabens sowie dem Umstand geschuldet, dass ein öffentlicher Grundstückseigentümer eine besondere Verantwortung hinsichtlich des Denkmalschutzes hat“, sagte der Landrat. Aus diesem Grund sei es notwendig, sämtliche Aspekte zu prüfen, damit am Schluss eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorliegt. Vorwürfe wolle er niemandem machen. Der Kreistag betonte sein Interesse an der Realisierung des Vorhabens und begrüßte eine baldmögliche Klärung der noch offenen Fragen sowie Entscheidung der anhängigen Petition.

In Vorbereitung des für Mitte 2020 geplanten Architektenwettbewerbs, bei dem es dann konkret um das künftige Gebäude geht, beschäftigt sich die Verwaltung bereits mit der zukunftsfähigen Ausrichtung der Landkreisverwaltung mit entsprechenden Raumkonzepten, informierte der Landrat. Um ohne zeitliche Verzögerung das sogenannte „VgV-Verfahren“ nach der Vergabeverordnung parallel zum Werkstattverfahren vorbereiten zu können, wurde ein Architekturbüro aus Stuttgart für die fachlich-technische Beratung sowie administrative Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der VgV-Verfahren beauftragt. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal habe die Stadt Karlsruhe bereits amtlich bekanntgemacht.

Zum weiteren Zeitplan führte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aus, dass am 3. Juli die Abschlussveranstaltung des städtebaulichen Werkstattverfahrens mit Bürgerforum stattfinden wird. Ebenfalls im Juli soll das Bebauungsplanverfahren der Stadt Karlsruhe und im Herbst 2020 das Architektenauswahlverfahren des Landkreises stattfinden. Rund zwei Jahre nehmen dann die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen in Anspruch, so dass frühestens 2023 ein erster Bauabschnitt in Angriff genommen werden könnte. Damit befinde sich das Projekt nach wie vor im Gesamt-Zeitplan.

Alle Details über das Werkstattverfahren findet man unter www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/ettlingertor.

15.05.2020