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Corona-Pandemie Thema im Jugendhilfe- und Sozialausschuss

Gesundheitsamt nimmt zentrale Rolle ein -  Zahlungen für soziale Dienstleistungen werden fortgesetzt

Das im Landratsamt Karlsruhe angesiedelte Gesundheitsamt ist für den Landkreis und die Stadt Karlsruhe und damit für rund 760.000 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Zu seinen Kernaufgaben gehört der Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten. Während Erkrankungen wie Keuchhusten, Q-Fieber, Hirnhautentzündung, Masern oder Darmentzündungen durch Salmonellen oder andere Erreger kaum öffentliche Beachtung finden, stehen epidemische Ereignisse wie der Tuberkulosefall an einer Schule in Bad Schönborn mit Hunderten von Kontaktpersonen im vergangenen Jahr besonders im Fokus. Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 25. Mai berichtet, die coronabedingt in der Altenbürghalle in Karlsdorf-Neuthard stattfand.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zeichnete den Verlauf der Pandemie nach, die nach ersten positiven Fällen im Februar nach den Faschingsferien Anfang März deutlich anstieg und auch in Schulen, Krankenhäuser sowie Pflegeheimen eingetragen wurde. Deshalb mussten neben den betroffenen Personen auch die Einrichtungen vom Gesundheitsamt bzw. der Heimaufsicht begleitet werden. Parallel wurden gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärzteschaft Abstrichzentren und Fieberambulanzen eingerichtet. Die Verwaltungen in Stadt- und Landkreis arbeiteten in Verwaltungsstäben, zur Information der Bevölkerung wurden Beratungshotlines eingerichtet. Waren vor der Corona-Pandemie 32 der insgesamt 121 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts mit Aufgaben des Gesundheitsschutzes betraut, arbeiteten schon bald 80 % der Belegschaft in der Pandemiebekämpfung. Darüber hinaus wurde Personal aus anderen Ämtern umgeschichtet sowie externes Personal eingesetzt. Eine neue Datenbank wurde in kürzester Zeit aufgebaut und etliche Arbeitsvorgänge automatisiert.

Die Neuinfektionen sind seit Mitte April zurückgegangen und haben sich aktuell auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Da mit Lockerung der kontaktreduzierenden Maßnahmen jedoch wieder mit einem Anstieg zu rechnen ist, bleibt das Infektionsgeschehen im Fokus des Gesundheitsamtes. Durch das Einhalten des Mindestabstands und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes kann die Wahrscheinlichkeit von Ansteckungen verringert werden. Kommt es dennoch dazu, müssen diese möglichst schnell erkannt und weitere Ansteckungen verhindert werden. Deshalb bleibt die Kontaktpersonennachverfolgung zentrale Aufgabe des Gesundheitsamtes, das in diesem speziellen, aber auch im allgemeinen Bereich verstärkt werden soll, um flexibel auf die Anforderungen reagieren zu können.

Dies gilt umso mehr, nachdem Bund und Länder eine Maßnahmengrenze vereinbart haben: Spätestens wenn die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten wird, werden eingreifende Maßnahmen der Behörden erforderlich. Bezogen auf den Landkreis und die Stadt  Karlsruhe sind dies 222 bzw. 157 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen; eine Zahl, die derzeit aber bei weitem nicht erreicht wird.

Ein besonderes Augenmerk wird auf Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeheime sowie Unterkünfte für Flüchtlinge, Saison- und Werkvertragsarbeiter gelegt, bei denen aufgrund der Unterbringung einer Vielzahl von Menschen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Deshalb werden dort auch verstärkt präventive Maßnahmen getroffen.

Einhellig begrüßt hat das Gremium, dass die Verwaltung Zahlungen an soziale Institutionen, Vereine, Einrichtungen und Tagespflegeeltern zunächst bis Ende Mai in vollem Umfang weiter gewährt wurden, auch wenn die Leistungen aufgrund der Kontaktverbote eingestellt oder nur vermindert angeboten werden können. Damit wurde die bewährte soziale Infrastruktur im Landkreis erhalten, womit sie am Ende des „Shutdown“ wieder im gewohnten Umfang angeboten werden können; der Kreistag hat mittlerweile eine Verlängerung bis zum 30. Juni beschlossen, wobei die Träger ausdrücklich aufgefordert wurden, vorrangige Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfe für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Anspruch zu nehmen, wie Landrat Dr. Christoph Schnaudigel betonte.

Im Bereich des Jugendamtes stand die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung an oberster Stelle, der auch in Zeiten eingeschränkter Kontaktmöglichkeiten stets gewährleistet war. Beratungsleistungen werden in einer den Umständen angepassten veränderten Form erbracht. Um einem zu erwartenden Anstieg häuslicher Gewalt entsprechen können, hat der Landkreis Vorhaltekosten für eine zusätzliche Schutzwohnung für drei Frauen (mit je maximal 2 Kindern) übernommen,  womit die Kapazität im geschützten Wohnen vorübergehend von 8 auf 11 Zimmer erweitert wurde.

Die staatlich angeordneten Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens im Bundesgebiet haben auch im Landkreis Karlsruhe zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und einem erhöhten Zugang von Menschen in das Sicherungssystem der Grundsicherung für Erwerbsfähige nach dem SGB II geführt:

 1.122 Anträge auf Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsfähige wurden seit Mitte März gestellt,  60 %  sind unmittelbar auf die Folgen der Corona-Beschränkungen zurückzuführen. Seit Lockerung der staatlichen Beschränkungen ab 19. April ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

Für die Weitergewährung von Zahlungen für nicht oder nur teilweise erbrachte Leistungen fallen im Bereich des Jugendamts pro Monat rund 1,9 Mio EUR, im Bereich des Amtes für Versorgung und Rehabilitation 2,4 Mio EUR an. Für die Beschaffung von Schutzausrüstung, coronabedingte Personalmehraufwendungen und Mindererträge bei Elternbeiträgen fielen bislang rund 3,47 Mio EUR an.  Aus Hilfspaketen des Landes hat der Landkreis als Soforthilfen 1,8 Mio EUR erhalten.

26.05.2020