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Coronapandemie war Thema im Kreistag

Zur Einrichtung der Kommunalen Impfzentren war Eilentscheidung des Landrats notwendig - Hauptsatzungsänderung ermöglicht bei Bedarf digitale Gremiensitzungen

Die beiden Kommunalen Impfzentren (KIZ) im ehemaligen Praktiker-Markt in Bruchsal-Heidelsheim und in der EGO Halle 4 in Sulzfeld gehen am 22. Januar planmäßig an den Start, berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dem Kreistag in seiner Sitzung vom 21. Januar in der Waldseehalle in Forst. Nach der Entscheidung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg kurz vor Weihnachten, galt es, mit Hochdruck die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, um die Einsatzbereitschaft zu dem ursprünglich vom Land vorgegebenen Inbetriebnahmetermin am 15. Januar zu gewährleisten. Es galt Mietverträge über die beiden Liegenschaften abzuschließen sowie eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über den Aufbau, Betrieb und Rückbau der Einrichtungen zu treffen. Dafür bedurfte es aufgrund der besonderen Dringlichkeit einer Eilenentscheidung des Landrats, die dem Gremium nun formell zur Kenntnis gegeben wurde. Das Gremium begrüßte einhellig die Aktivitäten der Kreisverwaltung und nahm erfreut zur Kenntnis, dass die beiden Impfzentren auch bereits zum ursprünglichen Termin – der dann aufgrund der Impfstofflage vom Land um eine Woche verschoben wurde – bereitstanden. Der Landrat unterstrich die Erwartung, dass aufgrund der geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung alle Kosten vom Land Baden-Württemberg erstattet werden.

Um zu erreichen, dass kommunale Gremien während der Coronapandemie notfalls auch ohne Präsenzsitzungen Beschlüsse fassen zu können, hatte der Landtag von Baden-Württemberg den Kommunen befristet für das Jahr 2020 ermöglicht, dass Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse unter bestimmten Voraussetzungen auch in digitalen Formaten stattfinden können. Um diese Möglichkeit dauerhaft zu haben ist ab dem Jahr 2021 eine Änderung der Hauptsatzung nötig. Das Gremium machte von dieser Option Gebrauch und beschloss eine Modifizierung der Hauptsatzungsregelung.

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens zur Autobahn A8 im Bereich Karlsbad-Mutschelbach entstanden neue Straßen- bzw. Wegenetze. Der Kreistag stimmte der Änderung der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Karlsruhe und Enzkreis zu, um den Grenzverlauf dem neuen Netz anzupassen und so eine örtlich erkennbare Kreisgrenze zu schaffen.

22.01.2021