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Öffentlicher Personennahverkehr im Kreistag

An vielen Maßnahmen des ÖPNV-Leitbild des Landes werden im Landkreis bereits gearbeitet - Anstrengungen sollen fortgesetzt werden

Dem weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs kommt im Landkreis Karlsruhe eine hohe Bedeutung zu. Der Kreistag begrüßte in seiner jüngsten Sitzung vom 6. Mai das Leitbild der ÖPNV-Zukunftskommission für das Land Baden Württemberg und beauftragte die Landkreisverwaltung, die im Landkreis bereits laufenden Projekte und Maßnahmen konsequent weiterzuverfolgen, insbesondere die On Demand-Verkehre, die Ausweitung des Schienennetzes durch Reaktivierung und Neutrassierung sowie die Einführung eines benutzerfreundlichen Tarifsystems. Gleichzeitig stellte das Gremium fest, dass die im Leitbild dargestellten Maßnahmen und das damit verbundene Ziel einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030 nur dann erreicht werden kann, wenn die durch die Corona-Pandemie erfolgten Einnahmeverluste kompensiert und die Strukturen des ÖPNV über die Krise hinaus stabilisiert werden. Deshalb appellierte der Kreistag an das Land, den sogenannten „ÖPNV Rettungsschirm“ auch für das Jahr 2021 in vollem Umfang zu gewährleisten.

Um die Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030 zu verdoppeln hat das Land die „ÖPNV-Zukunftskommission Baden-Württemberg“ ins Leben gerufen. Die Kommission kommt zum Ergebnis, dass dieses Ziel erreichbar ist, wenngleich es eine große Kraftanstrengung aller Akteure erfordert. Die im Januar in Form eines Leitbildes vorgestellten Maßnahmen umfassen zehn Handlungsfelder, wozu u. a. die Einführung von Mindestbedienstandards, der Ausbau von Fahrplanangeboten und Taktverdichtung, die Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen und die Verbesserung des Preis-/Leistungsverhältnisses zählen. Alles Maßnahmen, an denen im Landkreis Karlsruhe bereits gearbeitet wird.

So sind On Demand-Verkehre in Schwachlastzeiten in Ettlingen, Marxzell und im Bereich Dettenheim-Graben-Neudorf–Hochstetten/Haltestelle Grenzstraße bereits Realität. Ein Förderantrag für die Einführung im Linienbündel Pfinztal/Albtal ist gestellt. Mit der Reaktivierung der Schienenstrecken Ettlingen West – Ettlingen Erbprinz (Albtalbahn) und      Graben-Neudorf – Hochstetten in Verbindung mit der Karlsruher Strecke Neureut – Mühlburg (Hardtbahn) sowie dem zweigleisigen Ausbau der S4 soll das Streckennetz konkret verbessert werden. Überlegungen zu weiteren Infrastrukturmaßnahmen wie die Verlängerung der S2 von Stutensee-Spöck zur Bahnstadt Bruchsal und darüber hinaus in den nordwestlichen Landkreis, eine Direktverbindung vom Karlsruher Hauptbahnhof zur Neuen Messe, die Reaktivierung der Zabergäubahn zwischen Lauffen/Neckar und Zaberfeld-Leonbronn mit Westanbindung in den Landkreis Karlsruhe, die Verlängerung der Stadtbahnstrecke S11 über die Kreisgrenze hinaus nach Straubenhardt und die Einschleifung der S31/S32 ins Stadtgebiet von Karlsruhe werden ebenso angestellt wie weitere Überlegungen für eine Strecke Bad Schönborn – Östringen – Angelbachtal – Eschelbach - Dühren sowie einem „Karlsruher Nordring“ von Walzbachtal über Weingarten und Stutensee nach Leopoldshafen.

Die Attraktivität der Tarife im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) soll durch die Einführung der Home Zone als neue – einfachere -Tarifform und als Alternative zur Wabenstruktur gesteigert werden. Zurückhaltung empfahl der Kreistag dagegen bei einer geplanten deutlichen Tariferhöhung zum Sommer 2021. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 waren die Tarifanpassungen im KVV mit 2,37 %, 2,7 % und 1,8 % stets an der Inflation orientiert, was seine Berechtigung habe; alles darüber hinaus werde in der aktuellen Zeit als kritisch angesehen weil die Pandemie zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen hin zu mehr Individualverkehr und Home-Office geführt hat, was der KVV als massiven Verlust an Fahrgästen und insbesondere Abo-Kunden zu spüren bekam. Oberstes Ziel muss es aus Sicht des Landkreises sein, diese verlorenen Kunden wieder zurückzubekommen. Deshalb solle die Preisgestaltung auf dem derzeitigen Niveau bleiben und nicht durch eine Tarifanpassung dynamisiert werden.

Der Kreistag sprach sich auch dafür aus, dass der Rettungsschirm, den Bund und Land im Jahr 2020 aufgespannt haben, um den Verkehrsunternehmen die pandemiebedingten Schäden zu erstatten, auch im Jahr 2021 weiter fortgesetzt werden muss. Wenn die kommunale Seite die Einnahmeausfälle nicht mehr kompensieren kann, bleiben letztendlich nur Angebotseinschränkungen, um Kosten zu reduzieren, was als kontraproduktiv zur angestrebten Verkehrswende und einer Verdoppelung der Fahrgäste gesehen wird, so einhellige Meinung aller Fraktionen.

Im ÖPNV Leitbild enthalten ist auch die Einführung einer Nahverkehrsabgabe oder eines Mobilitätspasses. Kommunen sollen hier ermächtigt werden, einen Beitrag zur Finanzierung eines verbesserten ÖPNV Angebots zu erheben. Da noch viele Fragen ungeklärt sind hat sich der Landkreis Karlsruhe bereit erklärt, gemeinsam mit anderen Landkreisen, Zahlen und Daten für Rechenmodelle zur Verfügung zu stellen und ist in die Diskussion eng eingebunden. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel trug vor, dass eine solche Abgabe nur ein ergänzendes Instrument zur Finanzierung des ÖPNV sein könne. Die grundsätzliche Verantwortung von Bund und Land, den ÖPNV auch in Zukunft mitzufinanzieren, müsse davon unberührt bleiben. Da noch viele Fragen ungeklärt sind hat sich der Landkreis Karlsruhe bereit erklärt, gemeinsam mit anderen Landkreisen dem Land Baden-Württemberg, Zahlen und Daten für Rechenmodelle zur Verfügung zu stellen und ist somit in die Diskussion und möglicher Varianten eng eingebunden.

07.05.2021