Die Kürzung der Landesförderung im Integrationsmanagement hat direkte Auswirkungen auf das Angebot im Landkreis KarlsruheDie Unterbringung und Integration von Geflüchteten sowie unbegleiteten minderjährigen Ausländern beschäftigen den Landkreis Karlsruhe unvermindert weiter. Neben der Herausforderung durch dauerhaft hohe Zugangszahlen kommt nun hinzu, dass ab 2025 die Landesförderung für das Integrationsmanagement deutlich reduziert wird. Für den Landkreis Karlsruhe bedeutet dies, dass eine Million Euro weniger zur Verfügung steht. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss, der am Montag, 16. September, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee wurde informiert, dass dies zu einer Reduzierung von fast 20 Stellen führt. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, mit Blick auf diese Veränderung eine Neukonzeption für das Integrationsmanagement zu erstellen. Zuvor nahm es den Sachstandsbericht zur weiteren Entwicklung der Flüchtlingszugänge und der Situation geflüchteter Menschen im Landkreis zur Kenntnis. Das Integrationsmanagement hat sich in Baden-Württemberg seit dessen Etablierung im Jahr 2017 zu einem zentralen Baustein der Integrationsarbeit in der kommunalen Anschlussunterbringung entwickelt. Seit Beginn der Förderung führt der Landkreis dieses in fast allen seiner Städte und Gemeinden durch. Die Kommunen Waghäusel, Graben-Neudorf, Pfinztal und Forst setzen zukünftig das Integrationsmanagement selbständig um, ab 2026 auch die Stadt Ettlingen. Seit 2018 haben insgesamt 3.423 Personen zwischen 21 und 65 Jahren an der Beratung durch das Integrationsmanagement teilgenommen, über die Hälfte von ihnen hat den Zugang zum Arbeitsmarkt zeitweise oder langfristig geschafft. Aktuell nehmen 3.276 Personen das Beratungsangebot durch das Integrationsmanagement wahr, davon sind rund die Hälfte Kriegsvertriebene aus der Ukraine. Mit der ab 2025 geltenden Verwaltungsvorschrift gehen aber einige Veränderung einher. Die künftig zur Verfügung stehenden Mittel entsprechen nur rund 70 Prozent der aktuellen Höhe. Für die Beratungsarbeit des Integrationsmanagements in der kommunalen Anschlussunterbringung des gesamten Landkreises stehen nach den Berechnungen des Landes 2025 nur noch rund 930.000 Euro zur Verfügung, das ist rund eine Million weniger als zuvor. Das hat zur Folge, dass im Integrationsmanagement die Personalausstattung und damit auch die Arbeitsweise angepasst werden muss. Zur Situation geflüchteter Menschen wurde dem Gremium berichtet, dass im Jahr 2024 dem Landkreis Karlsruhe bisher 853 Personen zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen wurden, darunter 443 ukrainische Kriegsvertriebene. Damit sind momentan alleine aus der Ukraine 6.071 Geflüchtete im Landkreis gemeldet. Die Zuweisungszahlen von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in den Landkreis Karlsruhe steigen seit Mai 2024 wieder weiter an. Alleine im Monat Juli waren es 80 Personen. Die Verwaltung rechnet auch für den Rest des Jahres 2024 mit weiteren steten Zuweisungen. In Summe dienen 14 Liegenschaften zur vorläufigen Unterbringung von derzeit 1.216 Personen, darunter 232 Kriegsvertriebene aus der Ukraine in Bruchsal-Heidelsheim, untergebracht sind. Die Zuweisungszahlen von Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern liegen aber seit Januar 2024 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Für das weitere Jahr 2024 rechnet die Verwaltung mit durchschnittlichen Zugängen von 60 Personen aus anderen Herkunftsländern im Monat in die vorläufige Unterbringung. In die Anschlussunterbringung in die Gemeinden wurden im ersten Halbjahr 463 Personen verlegt, im zweiten Halbjahr müssen die Städte und Gemeinden mit der Verlegung von weiteren rund 620 Personen rechnen. Auf diese Tendenz müssen sich Landkreis und Kommunen auch für 2025 vorbereiten. Es ist von etwa 1.100 Personen auszugehen. Ebenso informierte die Verwaltung über die Betreuung und Versorgung inzwischen von über 200 unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Zuständigkeit des Jugendamts. Durch eine weitere bis Jahresende 2024 geltende Regelung zur bundesweiten Verteilung eingereister unbegleiteter Ausländer sowie vermehrte Grenzkontrollen sind die Zugangszahlen gering. Aufgrund der Altersstruktur der geflüchteten Kinder und Jugendlichen ohne Eltern steht die Schulbildung und eine dauerhafte Integration weiter im Vordergrund der Jugendhilfemaßnahmen. |
17.09.2024 |