Sprungziele
Seiteninhalt

Vaterschafts·anerkennung, Unterhalt und Beistand

Wir können Sie auch beraten:
 
  • Über Vaterschafts·anerkennung.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Vater mit Kind zeigt, mit einem Hacken zur Bestätigung daneben

Sie sind nicht mit dem Vater von Ihrem Kind verheiratet.

Dann kann der Vater zum Jugend·amt gehen.

Dort bekommt er die Vaterschafts·anerkennung.

Das heißt:

Das Jugend·amt bestätigt:

Der Mann ist der Vater von dem Kind.

Der Vater bekommt auch Beratung über:

      • Seine Pflichten
      • Seine Rechte.
 
  • Über Unterhalt
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Mann zeigt, der symbolisch einen Gelschein an eine Frau mit Kindern gibt
  • Wie Vater und Mutter das Kind zusammen erziehen können
 
  • Über einen Beistand.
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Gerichtssituation im Familiengericht zeigt

Ein Beistand ist eine gesetzliche Vertretung für Ihr Kind.

Zum Beispiel:

Mutter und Vater streiten sich vor Gericht darüber:

      • Wer ist der Vater?
      • Bekommt das Kind Unterhalt?
      • Wer zahlt Unterhalt?
 

Sie können einen Beistand vom Jugend·amt bekommen.

Der Beistand spricht für Ihr Kind.

Zum Beispiel: Vor Gericht.




Kontakt:

Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Briefumschlag zeigt Post·adresse
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Telefonhörer zeigt 07 21 - 936 - 67 010
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das ein Faxgerät zeigt 07 21 - 936 - 70 099
Piktogramm zur Verdeutlichung von Inhalten in Leichter Sprache das einen Computer mit einer E-Mail zeigt jugendamt@landratsamt-karlsruhe.de


 

Übersetzung, Bilder und Gestaltung: © BEQUA gGmbH, 2021.