Vaterschafts·anerkennung, Unterhalt und Beistand
Wir können Sie auch beraten:
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Sie sind nicht mit dem Vater von Ihrem Kind verheiratet. Dann kann der Vater zum Jugend·amt gehen. Dort bekommt er die Vaterschafts·anerkennung. Das heißt: Das Jugend·amt bestätigt: Der Mann ist der Vater von dem Kind. Der Vater bekommt auch Beratung über:
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Ein Beistand ist eine gesetzliche Vertretung für Ihr Kind. Zum Beispiel: Mutter und Vater streiten sich vor Gericht darüber:
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Sie können einen Beistand vom Jugend·amt bekommen. Der Beistand spricht für Ihr Kind. Zum Beispiel: Vor Gericht. |
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Kontakt: |
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Post·adresse Kriegsstraße 100 76133 Karlsruhe |
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07 21 - 936 - 67 010 |
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07 21 - 936 - 70 099 |
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jugendamt@landratsamt-karlsruhe.de |
Übersetzung, Bilder und Gestaltung: © BEQUA gGmbH, 2021.