Fahr∙dienste für Menschen mit schweren Behinderungen
im Land∙kreis Karlsruhe
Fahr∙dienste fahren
Menschen mit schweren Behinderungen an verschiedene Orte. |
Zum Beispiel:
Wenn sie nicht mit Bus und Bahn fahren können |
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Es gibt verschiedene Fahr∙dienste. Zum Beispiel:
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Der Land∙kreis Karlsruhe bezahlt |
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Hier finden Sie mehr Informationen:
1. Wer kann die Fahr∙dienste nutzen? 2. Wofür kann man die Fahr∙dienste nutzen? 3. Wie viel muss man für die Fahr∙dienste bezahlen? 4. Was ist sonst noch wichtig? |
1. Wer kann die Fahr∙dienste nutzen? |
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Sie müssen
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oder
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Sie möchten den Fahr∙dienst nutzen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen. |
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2. Wofür kann man die Fahr∙dienste nutzen? |
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Der Fahr∙dienst fährt Sie zum Beispiel: |
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Sie dürfen diese Fahr∙dienste nicht nutzen für Fahrten
Für diese Fahrten gibt es andere Fahr∙dienste. |
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3. Wie viel muss man für die Fahr∙dienste bezahlen? |
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Sie müssen den Fahr∙dienst nicht alleine bezahlen. |
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Der Land∙kreis Karlsruhe bezahlt
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Sie müssen einen kleinen Teil vom Preis |
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Zum Beispiel: Sie haben Fahrten für 100 Euro gemacht. Dann bekommen Sie 80 Euro zurück vom Land∙kreis Karlsruhe. Sie müssen nur 20 Euro selbst bezahlen. |
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Wenn Sie
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Dann müssen Sie gar nichts selbst bezahlen. Dann bezahlt der Land∙kreis Karlsruhe |
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Sie möchten den Fahr∙dienst nicht selbst bezahlen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen. |
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Sie müssen die Rechnung von der Fahrt auch einreichen. |
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Diese Informationen müssen in der Rechnung stehen: |
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Sie müssen den Antrag innerhalb von 1 Jahr stellen. Alle Fahrten müssen zusammen mehr als 15 Euro kosten. Sonst bezahlt der Land∙kreis Karlsruhe die Fahrten nicht. |
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4. Was ist sonst noch wichtig? | ||
Sie können selbst entscheiden:
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Sie müssen den Fahr∙dienst selbst anrufen. |
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Bitte besprechen Sie mit dem Fahr∙dienst:
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Der Fahr∙dienst muss wissen: |
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Zum Beispiel:
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Kontakt: Landrats∙amt Karlsruhe |
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Besuchs∙adresse: Wolfartsweierer Straße 5 76131 Karlsruhe |
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Post∙adresse Kriegsstraße 100 76133 Karlsruhe |
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0721 936 - 70 730 und 0721 936 - 70 430 |
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posteingang@landratsamt-karlsruhe.de |
Übersetzung, Bilder und Gestaltung: © BEQUA gGmbH, 2021.