Das Verbraucher∙insolvenz∙verfahren
Bei diesem Verfahren brauchen Sie immer eine Beratung. Das Verfahren ist sehr kompliziert. Hier erklären wir die wichtigsten Punkte: |
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Sie haben Schulden.
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Nach dem Insolvenz∙verfahren haben Sie keine Schulden mehr. |
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Beratung
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Es gibt 7 Schritte im Insolvenz∙verfahren: |
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Schritt 1: Der Einigungs∙versuch Das bedeutet: |
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Sie schulden Personen Geld. Diese Personen heißen Gläubiger. Die Gläubiger möchten ihr Geld zurück. |
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Ihr Anwalt sagt Ihren Gläubigern:
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Ihr Anwalt macht einen Plan. |
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Oder 2. Die Gläubiger lehnen den Plan ab. |
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Schritt 2: Der Insolvenz∙antrag Sie stellen Ihren Insolvenz∙antrag an das Gericht. |
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Schritt 3: Das Gerichts∙verfahren 1. Die meisten Gläubiger sind |
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Oder 2. Die meisten Gläubiger lehnen den Plan ab. |
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Schritt 4: Der Insolvenz∙verwalter Das Gericht bestimmt den Insolvenz∙verwalter. |
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Der Insolvenz∙verwalter bezahlt mit Ihrem Geld
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Der Insolvenz∙verwalter schreibt Berichte
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Der Insolvenz∙verwalter informiert über Ihre Schulden.
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Schritt 5: Das Insolvenz∙verfahren Das Verfahren ist meistens schriftlich. |
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Sie können dann im Internet lesen: Wann das Verfahren anfängt. |
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Ab jetzt dürfen die Gläubiger kein Geld mehr von Ihnen verlangen. |
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Schritt 6: Das Gericht beendet das Insolvenz∙verfahren |
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Der Insolvenz∙verwalter hat
Zum Beispiel:
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Danach beendet das Gericht das Insolvenz∙verfahren. |
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Schritt 7: Die Rest∙schuld∙befreiung Sie haben sich an alle Regeln gehalten. |
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Dann können Sie die Rest∙schuld∙befreiung beantragen. |
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Rest∙schuld∙befreiung bedeutet: Das Gericht kann Sie von den Schulden befreien. Dann haben Sie spätestens nach 3 Jahren keine Schulden mehr. |
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Sie haben noch nicht alle Gerichts∙kosten bezahlt: Dann müssen Sie diese in Raten zahlen. Sie können die Gerichts∙kosten auch später zahlen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. |
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Sie haben neue Schulden. Sie müssen 11 Jahre warten. Dann können Sie wieder Insolvenz beantragen. |
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Wichtige Adressen Landrats∙amt Karlsruhe |
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Kriegsstraße 100 |
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07 21 93 6 - 66 04 0 |
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07 21 93 6 - 66 99 9 |
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Übersetzung, Piktogramme und Gestaltung: © BEQUA gGmbH, 2025