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Behindertenbeauftragter

Der Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung hat ein vielfältiges Aufgabengebiet. Dieses soll im Folgenden erläutert werden. Hierfür können Sie auch die einfache Sprache wählen.

Behindertenbeauftragter (einfache Sprache)

Der Behinderten-Beauftragte hilft den Politikern und den Ämtern, wenn es um Menschen mit Behinderung geht.

Er soll bei wichtigen Themen gefragt werden.

Die Politiker können dann gute Entscheidungen treffen.

Den Behinderten-Beauftragten kann jeder anrufen oder einen Brief schreiben:

    • wenn man Hilfe braucht,

    • um sich zu beschweren.

Das nennt man Ombudsmann. Der Behinderten-Beauftragte ist auch Ombudsmann.

Der Behinderten-Beauftragte kümmert sich um Barriere-Freiheit, das heißt, jeder kann überall hinkommen, ohne Hindernisse,

und jeder kann alles lesen oder sehen oder hören, zum Beispiel im Internet.

Für den Behinderten-Beauftragten ist es wichtig,

    • dass jeder Mensch mit Behinderung nach seiner Meinung gefragt wird,

    • dass jeder Mensch dort wohnen und arbeiten kann wo er will,

    • dass jeder Mensch dort auch seine Freizeit verbringen kann, wie er will.

In schwerer Sprache heißt das Sozial-Raum-Orientierung, das Wort ist aber wichtig!

Behindertenbeauftragter

Der kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen berät den Landkreis in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeitet mit der Verwaltung zusammen. Zudem ist er Ombudsmann. Der Beauftragte des Landkreises nimmt neben seinen eigenen Aufgaben die Koordination der Beauftragten bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wahr. Es können außerdem Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene gebildet werden.

Der Beauftragte ist bei allen Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen.

Der kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und nicht weisungsgebunden.

Öffentliche Stellen sollen den Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht.

Der Beauftragte arbeitet in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen mit. Alle Überlegungen und Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit, die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bezügen und Lebensbereichen sowie die Ausrichtung an den Belangen des einzelnen Menschen (Individualisierung) im frei gewählten Lebensraum (Sozialraumorientierung).